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§ 17
Arztleistunden im Kreiskrankenhaus Laupheim,
Aus der Zeit der formalen Nichtzulassung zur Kassenbe
handlung des Chefarztes Dr. Rieger sind noch die For
derungen an die Ersatzkassen offen geblieben. Alsbald nach
dem Vergleich mit den Allg. Ortskrankenkassen und der Kassen
ärztlichen Vereinigung wurde auch mit den Ersatzkassen•in Ver
handlungen eingetreten bezw. die seinerzeit angefallenen Kos
ten in Rechnung gestellt. Die Ersatzkassen haben angeboten,
von dem Rechnungsbetrag für stationäre Leistungen 60 B und
für ambulante Leistungen 50 % zu bezahlen. Zur Begründung
wurde angegeben, daß ein Teil der in Rechnung gestellten
Einzelleistungen nicht zu vergüten seien(z,B.Visiten) und we
gen der späten Rechnungsstellung andere Beträge nicht mehr
auf dem Ersatzwege angefordert werden könnten.
Unter billiger Abwägung hat die Verwaltung vorbehältlich
der Zustimmung des Kreisrats - mit den Ersatzkassen im Ver -
gleichswege vereinbart, daß für die stationären Leistungen
70 % der von der Krankenhausverwaltung in Rechnung gestell
ten Beträge und für die ambulanten Leistungen 60 % zu bezah
len sind. Ein solcher Vergleich ist nach Auffassung der Ver -
waltung für den Kreisverband nicht ungünstig. Nachdem noch
die einzelnen Zahlenwerte bekanntgegeben werden, wird ein -
stimmig
beschlossen,
den Vergleich vom 30. Dezember 1954 mit den Ersatzkassen zu
genehmigen.
§ 18
Beschaffung einer Buchungsmaschine für die Kreisverbandskasse.
Jm Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1954 sind 16 000,- DM
Planmittel für die Beschaffung einer Buchungsmaschine vorgese
hen. Die Verwaltung hat in den letzten Monaten mehrere in Fra
ge kommende Modelle besichtigt und sich unter Beachtung der
Gegebenheiten bei der Kreisverbandskasse vorführen lassen.
Das Ergebnis dieser Vorführungen wurde der Württ.Prüfungs
anstalt am 7.Dezember 1954 zur Stellungnahme und Begutachtung
zugeleitet, nachdem sich die Prüfungsanstalt ganz allgemein
zur Abgabe solcher Gutachten angeboten hat. Das Gutachten der
Prüfungsanstalt wird dem Kreisrat bekanntgegeben. Es deckt
sich mit der Auffassung der Verwaltung, daß für unsere Kreis
verbandskasse die Verwendung des neuen Mercedes-Addelektra-