Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

17 
§ 17 
Arztleistunden im Kreiskrankenhaus Laupheim, 
Aus der Zeit der formalen Nichtzulassung zur Kassenbe 
handlung des Chefarztes Dr. Rieger sind noch die For 
derungen an die Ersatzkassen offen geblieben. Alsbald nach 
dem Vergleich mit den Allg. Ortskrankenkassen und der Kassen 
ärztlichen Vereinigung wurde auch mit den Ersatzkassen•in Ver 
handlungen eingetreten bezw. die seinerzeit angefallenen Kos 
ten in Rechnung gestellt. Die Ersatzkassen haben angeboten, 
von dem Rechnungsbetrag für stationäre Leistungen 60 B und 
für ambulante Leistungen 50 % zu bezahlen. Zur Begründung 
wurde angegeben, daß ein Teil der in Rechnung gestellten 
Einzelleistungen nicht zu vergüten seien(z,B.Visiten) und we 
gen der späten Rechnungsstellung andere Beträge nicht mehr 
auf dem Ersatzwege angefordert werden könnten. 
Unter billiger Abwägung hat die Verwaltung vorbehältlich 
der Zustimmung des Kreisrats - mit den Ersatzkassen im Ver - 
gleichswege vereinbart, daß für die stationären Leistungen 
70 % der von der Krankenhausverwaltung in Rechnung gestell 
ten Beträge und für die ambulanten Leistungen 60 % zu bezah 
len sind. Ein solcher Vergleich ist nach Auffassung der Ver - 
waltung für den Kreisverband nicht ungünstig. Nachdem noch 
die einzelnen Zahlenwerte bekanntgegeben werden, wird ein - 
stimmig 
beschlossen, 
den Vergleich vom 30. Dezember 1954 mit den Ersatzkassen zu 
genehmigen. 
§ 18 
Beschaffung einer Buchungsmaschine für die Kreisverbandskasse. 
Jm Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1954 sind 16 000,- DM 
Planmittel für die Beschaffung einer Buchungsmaschine vorgese 
hen. Die Verwaltung hat in den letzten Monaten mehrere in Fra 
ge kommende Modelle besichtigt und sich unter Beachtung der 
Gegebenheiten bei der Kreisverbandskasse vorführen lassen. 
Das Ergebnis dieser Vorführungen wurde der Württ.Prüfungs 
anstalt am 7.Dezember 1954 zur Stellungnahme und Begutachtung 
zugeleitet, nachdem sich die Prüfungsanstalt ganz allgemein 
zur Abgabe solcher Gutachten angeboten hat. Das Gutachten der 
Prüfungsanstalt wird dem Kreisrat bekanntgegeben. Es deckt 
sich mit der Auffassung der Verwaltung, daß für unsere Kreis 
verbandskasse die Verwendung des neuen Mercedes-Addelektra-
	        
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