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Modells am geeignetsten erscheint. Der Kostenvoranschlag
wird bekanntgegeben. Zugleich werden die Gründe für die Be
schaffung des notwendigen Zubehörs wie Zählwerke usw. gegeben.
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung wird einstimmig
beschlossen,
1) den Kauf einer Buchungsmaschine Mercedes-Addelektra zum
Angebotspreis der Firma Keil & Co., Stuttgart von
15 290,- DM zu genehmigen und der Verwaltung die Ermäch
tigung zu erteilen, für weitere rund 2 500,- DM Zählwerke
und sonst. Zubehör zu beschaffen;
2) die Überschreitung der Planmittel aus Verstärkungsmitteln
abzudecken.
§ 19
Ersatz der Kosten für Feuerschau .
Der Kreisrat wird von einem Schreiben der Kreisbaumeister
stelle Biberach über Angelegenheiten der Feuerschau unter -
richtet. Die Kreisbaumeisterstelle hält es nicht für möglich,
daß sie die gesetzlich vorgeschriebene Feuerschau in allen
Fällen durchführen kann. Aus diesem Grunde.wird empfohlen,
im Kreis ansäßige Architekten ähnlich wie in anderen Kreisen
zu Feuerschauern zu bestellen. Die Kosten der Feuerschau tra
gen die Gemeinden. Es ergibt sich nun die Besonderheit, daß
auf Grund des Kreisratsbeschlusses vom 25. November 1954 der
Kreisverband für die «Inanspruchnahme des Kreisbaumeisters zur
Feuerschau der Gemeinde eine Entschädigung von 2,— DM je
Stunde berechnet, während andererseits im Falle der Bestellung
von freiberuflichen Architekten zu Feuerschauern eine Ent
schädigung in Höhe des rund Dreifachen bezahlt werden müsste.
Die Kreisbaumeisterstelle befürchtet, daß eine solche Diffe
renz zu besonderen Schwierigkeiten führen wird.
Die Angelegenheit wird beraten. Der Kreisrat hält die
Bestellung von freiberuflichen Architekten zur Feuerschau
wegen der erwarteten Kosten nicht für angebracht. Der Kreis
rat in seiner Gesamtheit ist der Meinung, daß die Feuerschau
auch von qualifizierten Bauhandwerkern ausgeübt werden könne.
Dieser Auffassung wird von der Verwaltung entgegengehalten,
daß nach der Verordnung vom 25» November 1954 zum Feuerschauer
nur bestellt werden darf, wer die staatliche mittlere Bau -
Prüfung abgelegt habe. Da es möglich ist, daß eine Leihe ge
eigneter Bauhandwerker mit solchen Prüfungen im Kreis vor
handen sind, soll versucht werden, im Wege der Ausschreibung
entsprechende Bewerbungen einzuholen, wobei in der Ausschrei
bung eine Stundenentschädigung von 5,- DM angeboten werden soll.
Ein Betrag in dieser Höhe erscheint angemessen mit Rücksicht