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darauf, daß die Feuerschau an sich durchaus zu einer Zeit
durchgeführt werden könnte, die für Bauhandwerker am geeig
netsten erscheint.
Beschluß :
Die Verwaltung zu einer entsprechenden Ausschreibung zu
beauftragen.
§ 20
Nebentätigkeit am Gemeindehaus der Gemeinde Bihlafingen durch
die Kreisbaumeisterstelle Laupheim.
Mit Genehmigung des Kreisrats hat die Kreisbaumeister -
stelle Laupheim die Planung und Bauleitung für das Gemeinde
haus in Bihlafingen entsprechend dem Antrag der Gemeinde über
nommen. Nach Fertigstellung der Arbeiten wurden der Gemeinde
Bihlafingen unter Zugrundelegung der vorhandenen Kreissatzung
für die besondere «Inanspruchnahme der Kreisbaumeisterstelle
Laupheim entsprechende Kosten verrechnet. Das Bürgermeister
amt Bihlafingen hat in einem Gesuch, das im Wortlaut bekannt
gegeben wird, darum nachgesucht, die vom Kreisverband ange
setzten Gebühren zu erlassen mit Ausnahme des dem Kreisbau
meister Spiels zustehenden Anteils.
Der Vorsitzende hebt hervor, daß die Verwendung der Kreis
baumeisterstelle Laupheim zu der Planung und der Bauleitung
am Gemeindehaus in Bihlafingen zweifellos Vorteile gegenüber
einer Vergabe an einen freiberuflichen Architekten gebracht
habe. Andererseits gelte aber die Gemeinde Bihlafingen als
sehr leistungsschwach. Ein Verzicht auf die nach der Kreis
satzung zum Ansatz kommenden Gebühren scheint dem Kreisrat
der Folgen wegen für unmöglich, zumal seither in jedem Fall
auf einer Bezahlung bestanden worden sei. Ein gewisses Ent
gegenkommen kann nur in der Weise erfolgen, daß im Einzug des
Betrages Zugeständnisse gemacht werden. Es wird
beschlossen,
1) die Gebührenrechnung für den Gemeindebau in Bihlafingen
aufrechtzuerhalten;
2) die Bezahlung der Gebühren in 5 gleichen Jahresraten
zu gestatten und Zinsen nicht zu berechnen.