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wonach Kosten zur Beseitigung der Rückstände vom Kreisverband
nicht verwilligt wurden.
Mitglied Habrik schneidet die Frage an, ob nicht sämtliche
Feuerwehrmänner des Kreises vom Kreisverband oder Kreisfeuer
löschverband gegen Unfall zusätzlich versichert werden könnten.
Die Verwaltung vertritt in der Sache die Auffassung, daß eine
rein örtliche Selbstverwaltungs-Angelegenheit nicht auf den
Kreisverband übernommen werden sollte.Die Angelegenheit soll
in einer Bürgermeisterdienstbesprechung näher besprochen werden,
um eventl. einheitliche Sätze auszuhandeln.
§ 24
Verlesung der Niederschriften
Die Niederschriften über die Beratungen des Kreisrats vom
15. Dezember 1954 und des Kreistags vom 22.Dezember 1954 werden
vorgetragen.
Der Kreisrat nimmt hievon
ohne Einwendungen Kenntnis .
Der Vorsitzende :
Landrat.
Zur Beurkundung !
Der geschäftsleit.Beamte
des Kreisverbands:
Schriftführer:
J
Kreisamtsrat.
Kr ei soberinspekti