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§ 1
Rechnangsabschluss des Rechnungsjahrs 1952.
Die Bechnimg mit allen Unterlagen wird dem Kreisrat vorge
legt . Zur besseren Übersicht wurde schon zusammen mit der Tages
ordnung den Kreisratsmitgliedern ein Auszug aus den Rechnungs-
abschlussberechnungen des Rechnungsjahrs 1952 zugeleitet.'
Es wird einstimmig
beschlossen,
die Rechnung 1952 anzuerkennen und gemäss Artikel 48 Abs.2 der
Kreisordnung gegenüber dem Kreistag in der nächsten Sitzung Rech
nung zu legen.
§ 2
Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan
für das Rechnungsjahr 1954 .
Es ist notwendig geworden, zu der vom Kreistag am 16.Oktober
1954 verabschiedeten HaushaltsSatzung mit Haushaltsplan für das
Rechnungsjahr 1954 aus ‘haushaltsrechtlichen Gründen einen Nachtrag
zu erlassen. Der Entwurf der Verwaltung ist mit einem entsprechenden
Vorbericht den Mitgliedern•zusammen mit der Tagesordnung zugegangen.
Der Kreisrat befasst sich eingehend mit der Angelegenheit, insbe
sondere wird darüber beraten, ob der im Entwurf vorgesehene Hebe
satz mit 22 X angemessen sei oder ob nicht doch der seitherige
Hebesatz mit 25 70 im Interesse einer weiteren Förderung des Strassen
baues aufrecht erhalten bleiben soll. Es wird einstimmig
beschlossen,
an den Kreistag den Antrag zu stellen, den von der Verwaltung aus
gearbeiteten Entwurf zu einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nach
tragshaushaltsplan zy. verabschieden.