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Nach Abschluss der Beratungen wird einstimmig der Antrag
an den Kreistag
beschlossen,
1. das von der Verwaltung im Benehmen mit dem Strassenbauamt
ausgearbeitete vorläufige Strassenbauprogramm 1955 vorbehältlich
der Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan 1955 grundsätzlich
zu billigen,
2. eine Angestelltenstelle nach Vergütungsgruppe TO.A III - V
für einen Dipl.Ingenieur oder erfahrenen Bauingenieur in den
Stellenplan aufzunehmen.
§ 4
Ausbau der Ortsdurchfahrt Mietingen.
Vom Land ist in absehbarer Zeit die Frage zu entscheiden,
in welcher Weise die Ortsdurchfahrt Mietingen im Zuge der Land
strasse I.Ordnung Nr.265 ausgebaut werden soll. Offenbar ist auch
daran gedacht, den Ausbau der Ortsdurchfahrt zu unterlassen und
eine Umgehungsstrasse zu erstellen. Die Angelegenheit wird im
Kreisrat beraten, nachdem bekannt worden ist, dass sich der Gemeinde
rat in Mietingen gegen eine Umgehungsstrasse, sondern für den Aus
bau einer Ortsdurchfahrt ausgesprochen hat. Die Ortsdurchfahrt in
Mietingen im Zuge der Landstrasse I.Ordnung ist gleichzeitig auch
Ortsdurchfahrt im Zuge der Landstrasse II.Ordnung Baltringen -
Mietingen - Walpertshofen. Es ist Auffassung des Kreisrats, zur
Kostensparung öffentlicher Mittel möglichst dem Projekt Ausbau
der Ortsdurchfahrt an Stelle der Erstellung einer Umgehungsstrasse
den Vorzug zu geben. Im Falle der Erstellung einer Umgehungsstrasse
hätte die eben genannte Landstrasse II.Ordnung ohne Bereitstellung
weiterer zusätzlicher Mittel keine günstige Anschlussmöglichkeit
an die Landstrasse I.Ordnung. Nach Beratung wird einstimmig folgen
de
Entschlie ssung
gefasst:
Das Land zu bitten, dem Antrag der Gemeinde Mietingen auf Ausbau
der Ortsdurchfahrt Mietingen im Zuge der Landstrasse I.Ordnung
Nr.265 stattzugeben, da bei einem solchen Ausbau zugleich erreicht
wird, dass ohne Bereitstellung weiterer öffentlicher Mittel die
Landstrasse II.Ordnung Anschluss an eine ausgebaute Landstrasse
I.Ordnung hat.