Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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Tapezierarbei ten: 
Die Tapezierarbeiten erhält der billigste Bieter, 
Tapeziermeister Angele Biberach zum Angebotspreis von 324,— DM 
zuzüglich Tapetenlieferungskdsten, auf die ein Nach 
lass von 20 °/° gewährt wird. Die Auftragssumme für die 
Tapeten beläuft sich auf schätzungsweise 1 000,— DM. 
Linoleumarbeiten; 
Von 8 eingegangenen Angeboten erhält die Lino- , 
leumärbeiten der billigste Bieter, Tapeziermeister 
Kapfer in Biberach zum Angebotspreis von Z 232,— DLL 
Als Linoleum wird vom Kreisrat gewählt für die Böden 
in den Wohn- und Schlafräuinen Farbe 1333 und für 
den Flur Farbe 1502. 
Am Schluss der Vergebungen gibt Kreisbäumeister Maier 
einen Überblick über den Stand der Bauarbeiten und deren Weiter 
gang. 
§ 10 
Beschaffung ärztlicher Apparate für das 
kreiskrankenhaus Biberach. 
Im Kreiskrankenhaus Biberach ist vorwiegend für die innere 
Abteilung die Beschaffung einer Reihe medizinischer Einrichtungen 
bezw. Apparate notwendig. Die eingeholten Angebote wurden von 
der Verwaltung eingehend mit den Chefärzten besprochen. Unter 
Beachtung der Vorschläge der Chefärzte des Kreiskrankenhauses 
Biberach wird auf Gr und des Antrags der Verwaltung folgende 
Ver gäbe 
beschlossen; 
1. Elektrocardiograph , 
Der Auftrag für die Lieferung eines einfachen Gerätes 
wird der Firma Siemens zum Preis von 3480,- DM abzüglich 
2 % Zahlungsskonto und 600,- DM Anzahlung für das alte Gerät 
erteilt. Die Verwendung dieses Gerätes ist nur als Zwischen 
lösung gedacht, bis der neu entwickelte Siemens Cardir ex 
UniversalCardiograph her gestellt wird bezw. erprobt ist. 
Die Kosten dieses erst entwickelten aber für das Kreis 
krankenhaus notwendigen Gerätes betragen 11 354,- DM. Die 
Beschaffung dieses neuen Gerätes zu einem geeigneten Zeit 
punkt im Rechnungsjahr 1955 zu. diesem Angebotspreis wird 
vom Kreisrat vorweg genehmigt, nachdem sich die Firma Siemens 
bereit erklärt hat, das zu einer Zwischenlösung notwendige 
Gerät zum Kaufpreis wieder in Zahlung zu nehmen; der sofortige 
Kauf des neuen Gerätes ist aus verschiedenen Gründen nicht 
zweckmässig.
	        
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