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§ 13
Entsch äd igimg der Ansschussmitglieder beim
Ausgleichsamt .
Die Entschädigung für die Inanspruchnahme der Ausschuss
mitglieder des Ausgleichsamts zur ehrenamtlichen Tätigkeit hat
sich nach den Vorschriften nach den Sätzen für Schöffen und Ge
schworene zu richten. Der Kreisverband Biberach hat seither das
Verfahren geübt, die Entschädigungen in gleicher Weise wie für
die Kreistags- und Kreisratsmitglieder zu berechnen. Nach Auf
fassung der Verwaltung ist die Anwendung von PauschalSätzen
zweckmässig gegenüber den umständlichen Einzelberechnungen.
Bei der Beratung wird die Auffassung der Verwaltung vom Kreis
rat bestätigt und hervorgehoben, dass unterschiedliche Rege
lungen für die beim Kreisverband bestehenden Ausschüsse nicht
erwünscht sind. Es wird einstimmig
beschlossen,
das seither geübte Verfahren zu billigen und die Entschädigungen
an die Beisitzer des Ausgleichsausschusses auch künftig nach der
vorhandenen Satzung des Kreisverbands für ehrenamtliche Tätigkeit
vorzunehmen.
§ 14
Schaffung einer Assistentenstelle für die chirur
gische und geburtshilflich-gynäkologische Abtei
lung des Kreiskrankenhauses Biberach.
Die durchschnittliche Belegungsziffer der chirurgischen
und geburtshilflich-gynäkologischen Abteilung liegt seit geraumer
Zeit zwischen 80 und über 90 monatlich. Bei einer solchen Bele
gungszahl können nach den seitherigen Grundsätzen 2 V2 Assistenter
zugestanden werden. Chefarzt Dr.Wolthaus wird nach der abgeschloss
nen Vereinbarung auf eine Assistentenstelle zur Hälfte angerechnet
Eine halbe Stelle ist damit noch unbesetzt. Es wird einstimmig
beschlossen,
für die chirurgische und geburtshilflich-gynäkologische Abtei
lung des Kreiskrankenhauses Biberach ab 1. Jan 1955 die seitherige
halbe Assistenzarztstelle (Inhaber Dr.Hefler) in eine volle
Assistenzarztsteile umzuwandeln.