Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 13 
Entsch äd igimg der Ansschussmitglieder beim 
Ausgleichsamt . 
Die Entschädigung für die Inanspruchnahme der Ausschuss 
mitglieder des Ausgleichsamts zur ehrenamtlichen Tätigkeit hat 
sich nach den Vorschriften nach den Sätzen für Schöffen und Ge 
schworene zu richten. Der Kreisverband Biberach hat seither das 
Verfahren geübt, die Entschädigungen in gleicher Weise wie für 
die Kreistags- und Kreisratsmitglieder zu berechnen. Nach Auf 
fassung der Verwaltung ist die Anwendung von PauschalSätzen 
zweckmässig gegenüber den umständlichen Einzelberechnungen. 
Bei der Beratung wird die Auffassung der Verwaltung vom Kreis 
rat bestätigt und hervorgehoben, dass unterschiedliche Rege 
lungen für die beim Kreisverband bestehenden Ausschüsse nicht 
erwünscht sind. Es wird einstimmig 
beschlossen, 
das seither geübte Verfahren zu billigen und die Entschädigungen 
an die Beisitzer des Ausgleichsausschusses auch künftig nach der 
vorhandenen Satzung des Kreisverbands für ehrenamtliche Tätigkeit 
vorzunehmen. 
§ 14 
Schaffung einer Assistentenstelle für die chirur 
gische und geburtshilflich-gynäkologische Abtei 
lung des Kreiskrankenhauses Biberach. 
Die durchschnittliche Belegungsziffer der chirurgischen 
und geburtshilflich-gynäkologischen Abteilung liegt seit geraumer 
Zeit zwischen 80 und über 90 monatlich. Bei einer solchen Bele 
gungszahl können nach den seitherigen Grundsätzen 2 V2 Assistenter 
zugestanden werden. Chefarzt Dr.Wolthaus wird nach der abgeschloss 
nen Vereinbarung auf eine Assistentenstelle zur Hälfte angerechnet 
Eine halbe Stelle ist damit noch unbesetzt. Es wird einstimmig 
beschlossen, 
für die chirurgische und geburtshilflich-gynäkologische Abtei 
lung des Kreiskrankenhauses Biberach ab 1. Jan 1955 die seitherige 
halbe Assistenzarztstelle (Inhaber Dr.Hefler) in eine volle 
Assistenzarztsteile umzuwandeln.
	        
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