Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 17 
Einstellung der teclmischen Röntgenassist entirL 
Marlies Tegelho ff i m Kreiskrankenhaus Laupheim . 
Die Röntgenstation im Kreiskrankenhaus Laupheim wurde seit 
her von zwei ausgebildeten Ordensschwestern versorgt. Die erste 
Kraft ist nun durch Berufskrankheit endgültig ausgefallen. Der 
Orden ist nicht in der Lage, eine ausgebildete Ersatzkraft zu 
stellen und empfiehlt, eine freie technische Assistentin einzu 
stellen. Der Betrieb der Röntgenstation im Kreiskrankenhaus 
Laupheim verlangt die Einstellung einer Ersatzkraft. Die vorge 
nommene Ausschreibung hat nur zum Eingang recht weniger Angebote 
geführt, da bekanntlich med.technische Assistentinnen sehr ge 
fragt sind. Die eingegangenen Bewerbungen wurden dem Chefarzt 
zur Auswahl zugeleitet. In Übereinstimmung mit seinem Vorschlag 
wird 
bes chlossen, 
1. zum baldmöglichsten Eintritt die Einstellung der medizinisch 
technischen Röntgenassistentin Marlies Tegelhoff unter Bezah 
lung nach Vergütungsgruppe TO.A VII zu genehmigen bei einer 
Z-monatigen Festsetzung der Probezeit, 
2. die Verwaltung zu ermächtigen, im Falle des Verzichts der 
Bewerberin auf den Stellenantritt in eigener Zuständigkeit 
die Stellenbesetzung vorzunehmen. 
§ 18 
Verwendung der Ang e stellten Elisabeth Brauchle im 
Kreiskrankenhaus Ochsenhausen. 
Die Angestellte Brauchle wird im Kreiskrankenhaus Ochsenhause! 
als Arztsehreibhilfe bei einer dienstlichen Inanspruchnahme von 
50 /o verwendet. Der neue Chefarzt Dr. Gauckler hat dringend gebeten, 
ihm eine vollbeschäftigte Arzthilfe zur Verfügung zu stellen. Er M 
gründet seinen Antrag damit, dass er die Absicht habe, den Wün 
schen der praktischen Ärzte bezüglich der Mitteilungen seiner Untei 
suchungs- und Behandlungsergebnisse bei stationärer und ambulanter 
Behandlung weitgehendst und jeweils unverzüglich nachzukommen, um 
so eine gute Zusammenarbeit zu bekommen. Das Vorhaben des Chefarzt 
wird vom Kreisrat durchaus begrüsst. Es wird einstimmig 
beschlossen, 
mit Wirkung ab 1.4.1955 die Arztschreibhilfe Brauchle in ein voll 
beschäftigtes Angestelltenverhältnis unter Bezahlung nach Vergütun! 
gruppe TO.A VIII zu übernehmen.
	        
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