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§ 17
Einstellung der teclmischen Röntgenassist entirL
Marlies Tegelho ff i m Kreiskrankenhaus Laupheim .
Die Röntgenstation im Kreiskrankenhaus Laupheim wurde seit
her von zwei ausgebildeten Ordensschwestern versorgt. Die erste
Kraft ist nun durch Berufskrankheit endgültig ausgefallen. Der
Orden ist nicht in der Lage, eine ausgebildete Ersatzkraft zu
stellen und empfiehlt, eine freie technische Assistentin einzu
stellen. Der Betrieb der Röntgenstation im Kreiskrankenhaus
Laupheim verlangt die Einstellung einer Ersatzkraft. Die vorge
nommene Ausschreibung hat nur zum Eingang recht weniger Angebote
geführt, da bekanntlich med.technische Assistentinnen sehr ge
fragt sind. Die eingegangenen Bewerbungen wurden dem Chefarzt
zur Auswahl zugeleitet. In Übereinstimmung mit seinem Vorschlag
wird
bes chlossen,
1. zum baldmöglichsten Eintritt die Einstellung der medizinisch
technischen Röntgenassistentin Marlies Tegelhoff unter Bezah
lung nach Vergütungsgruppe TO.A VII zu genehmigen bei einer
Z-monatigen Festsetzung der Probezeit,
2. die Verwaltung zu ermächtigen, im Falle des Verzichts der
Bewerberin auf den Stellenantritt in eigener Zuständigkeit
die Stellenbesetzung vorzunehmen.
§ 18
Verwendung der Ang e stellten Elisabeth Brauchle im
Kreiskrankenhaus Ochsenhausen.
Die Angestellte Brauchle wird im Kreiskrankenhaus Ochsenhause!
als Arztsehreibhilfe bei einer dienstlichen Inanspruchnahme von
50 /o verwendet. Der neue Chefarzt Dr. Gauckler hat dringend gebeten,
ihm eine vollbeschäftigte Arzthilfe zur Verfügung zu stellen. Er M
gründet seinen Antrag damit, dass er die Absicht habe, den Wün
schen der praktischen Ärzte bezüglich der Mitteilungen seiner Untei
suchungs- und Behandlungsergebnisse bei stationärer und ambulanter
Behandlung weitgehendst und jeweils unverzüglich nachzukommen, um
so eine gute Zusammenarbeit zu bekommen. Das Vorhaben des Chefarzt
wird vom Kreisrat durchaus begrüsst. Es wird einstimmig
beschlossen,
mit Wirkung ab 1.4.1955 die Arztschreibhilfe Brauchle in ein voll
beschäftigtes Angestelltenverhältnis unter Bezahlung nach Vergütun!
gruppe TO.A VIII zu übernehmen.