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§ 21
Einstellung der 1-aria Messmer beim
aktuariat II in Biberach.»
Verwaltungs -
Das Verwaltungsaktuariat II hat beantragt, die zum Vorbe
reitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsdienst zugelassene
Maria Messmer als Verwaltungskandidat einstellen zu dürfen. Bei
diesem Verwaltungsaktuariat scheidet Ende März die Schreibgehil
fin Gawatz geb.Merk aus. Die Einstellung des Lehrlings ist be
gründet. Entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird
beschlossen,
1. Maria Messmer als Verwaltungskandidat auf die Dauer einer
3-jährigen Lehrzeit mit Wirkung ab 1.4.1955 einzustellen,
2. die üblichen Unterhaltszuschüsse zu gewähren,
3. den Verwaltungskandidat dem Verwaltungsaktuariat II zur Aus
bildung zuzuteilen.
§ 22
Aufrü c kung der Anges t eilten Bannert.
Die Angestellte Bannert ist seit 1.4.1954 als Hilfssach
bearbeiterin beim Kreissozialamt tätig. Ihre Stelle ist nach dem
Stellenplan und auf Grund der gegebenen Tätigkeitsmerkmale in
Vergütungsgruppe TO.A VII eingestuft. Sie wurde seither nach Ver
gütungsgruppe TO.A 71II bezahlt unter Inaussichtstellung einer
Au±rückung in TO.A VII im Balle der Bewährung. Die Angestellte
hat die ihr zur Erledigung übergebenen Arbeiten pünktlich und
ordnungsgemäss erledigt. Eine Aufrückung ist gerechtfertigt.
Entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird
beschlossen,
die Angestellte Bannert mit Wirkung ab 1.April 1955 nach Vergütung
gruppe TO.A VII aufzurücken.