-19-
1. Kreistammelster Ceppa ein unverzinsliches Baudarlehen
von 5OOO,- DM zu Bewilligen,
2. die Tilgungszeit auf 5 Jahre festzusetzen,
3. als Sicherheit die .Eintragung einer Hypothek an zweiter
Stelle zu verlangen.
§ 25
Strassenverbesserung der Landstrasse II.Ordnung
Apfingen-Sulmingen-Heggbach; hier: Grunderwerb
auf Markung Kaselheim.
Anlässlich des Ausbaues der Landstrasse II.Ordnung
ApfIngen-Sulmingen-Heggbach ist in der Nähe von Heggbäch auf
Markung Maselhelm verhältnismässig umfangreicher Grunderwerb
notwendig geworden. Lie Gesamtkosten für den Gr und er we-r b be
tragen schätzungsweise 4500 bis 5000 DM. Die Bezahlung eines
so hohen Betrages scheint der Gemeinde nicht zumutbar zu sein.
Jie Gemeinde selbst hat auch ein Gesuch an den Kreisverband um
teilweise übernähme dieser Grundstückskosten gerichtet. Eine
enc.gültige Abrechnung ist noch nicht möglich, sodass nur eine
Vorschusszahlung vorbehältlich der Endabrechnung erfolgen konnte
Entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird
beschlossen,
der Gemeinde Maselheim zu den entstehenden Grunderwerbskosten
an der Strasse. Bulming.en-Heggbach eine Vorschusszahlung in Höhe
von 3000 DM vorbehaltlich der Endabrechnung zu verwiIllgen.