Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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1. Kreistammelster Ceppa ein unverzinsliches Baudarlehen 
von 5OOO,- DM zu Bewilligen, 
2. die Tilgungszeit auf 5 Jahre festzusetzen, 
3. als Sicherheit die .Eintragung einer Hypothek an zweiter 
Stelle zu verlangen. 
§ 25 
Strassenverbesserung der Landstrasse II.Ordnung 
Apfingen-Sulmingen-Heggbach; hier: Grunderwerb 
auf Markung Kaselheim. 
Anlässlich des Ausbaues der Landstrasse II.Ordnung 
ApfIngen-Sulmingen-Heggbach ist in der Nähe von Heggbäch auf 
Markung Maselhelm verhältnismässig umfangreicher Grunderwerb 
notwendig geworden. Lie Gesamtkosten für den Gr und er we-r b be 
tragen schätzungsweise 4500 bis 5000 DM. Die Bezahlung eines 
so hohen Betrages scheint der Gemeinde nicht zumutbar zu sein. 
Jie Gemeinde selbst hat auch ein Gesuch an den Kreisverband um 
teilweise übernähme dieser Grundstückskosten gerichtet. Eine 
enc.gültige Abrechnung ist noch nicht möglich, sodass nur eine 
Vorschusszahlung vorbehältlich der Endabrechnung erfolgen konnte 
Entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird 
beschlossen, 
der Gemeinde Maselheim zu den entstehenden Grunderwerbskosten 
an der Strasse. Bulming.en-Heggbach eine Vorschusszahlung in Höhe 
von 3000 DM vorbehaltlich der Endabrechnung zu verwiIllgen.
	        
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