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Der Vertragsentwurf wird bekannt gegeben. In den Vorver
handlungen konnte erreicht werden, dass der Güterbesitzerverein
sich verpflichtet, die erworbene Parzelle wieder an den Kreis
verband zurückzuveräussern, sofern der Kreisverband in den
nächsten 5 Jahren einen gleichwertigen und gleichwüchsigen Wald
auf Markung.Ochsenhausen anbietet. Ausserdem wird ein Vorkaufs
recht eingeräumt, ebenso bleibt das grundbuchmässig eingetragene
Erbbaurecht des Kreisverbands bestehen.
Bei der Beratung kommt zum Ausdruck, dass der Tausch grund
sätzlich notwendig ist, andererseits aber als Bernziel der Bück
erwerb der abgegebenen Parzelle gegeben sei. Entsprechend dem
Antrag der Verwaltung wird
beschlossen,
den vorgetragenen Entwurf eines Tauschvertrags zu genehmigen
und die Verwaltung zum Abschluss des Vertrags zu ermächtigen.
Beitrag an den Oberschwäbischen Kulturkreis.
Das Bürgermeisteramt Biberach hat angeregt, aus Anlass
der Verleihung des oberschwäbischen Kunstpreises 1955 auch von
Seiten des Kreisverbands einen Beitrag zur Verfügung zu stellen,
da versucht werden soll, 1955 ein Biberach interessierendes
schriftstellerisches Werk für den oberschwäbisehen Kunstpreis
durchzubringen. Es wird einstimmig
beschloss en,
dem ober schwäbischen Kulturkreis einen einmaligen Beitrag in
Höhe von 2000,- Dk zu bewilligen.