Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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Der Vertragsentwurf wird bekannt gegeben. In den Vorver 
handlungen konnte erreicht werden, dass der Güterbesitzerverein 
sich verpflichtet, die erworbene Parzelle wieder an den Kreis 
verband zurückzuveräussern, sofern der Kreisverband in den 
nächsten 5 Jahren einen gleichwertigen und gleichwüchsigen Wald 
auf Markung.Ochsenhausen anbietet. Ausserdem wird ein Vorkaufs 
recht eingeräumt, ebenso bleibt das grundbuchmässig eingetragene 
Erbbaurecht des Kreisverbands bestehen. 
Bei der Beratung kommt zum Ausdruck, dass der Tausch grund 
sätzlich notwendig ist, andererseits aber als Bernziel der Bück 
erwerb der abgegebenen Parzelle gegeben sei. Entsprechend dem 
Antrag der Verwaltung wird 
beschlossen, 
den vorgetragenen Entwurf eines Tauschvertrags zu genehmigen 
und die Verwaltung zum Abschluss des Vertrags zu ermächtigen. 
Beitrag an den Oberschwäbischen Kulturkreis. 
Das Bürgermeisteramt Biberach hat angeregt, aus Anlass 
der Verleihung des oberschwäbischen Kunstpreises 1955 auch von 
Seiten des Kreisverbands einen Beitrag zur Verfügung zu stellen, 
da versucht werden soll, 1955 ein Biberach interessierendes 
schriftstellerisches Werk für den oberschwäbisehen Kunstpreis 
durchzubringen. Es wird einstimmig 
beschloss en, 
dem ober schwäbischen Kulturkreis einen einmaligen Beitrag in 
Höhe von 2000,- Dk zu bewilligen.
	        
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