1
-24-
§ 33
Kassen sprech st linden des Finanzamts Biberach.
Mitglied Dobler stellt ausserhalb der Tagesordnung fest,
dass die Finanzkasse in Biberach am Mittwoch nachmittag keine
Kassenständen habe. Die Landbevölkerung komme anlässlich des
Markttages in Biberach Mittwochs auch nachmittags sehr häufig
in die Stadt und wolle dann in diesem Zusammenhang auch bei
den Behörden ihre Angelegenheiten erledigen. Sowohl der Kreis
bauernverband als auch die Bürgermeister der Landgemeinden wür
den beanstanden, dass das Finanzamt dieser Tatsache nicht Rech
nung trage und am Mittwoch Nachmittag geschlossen halte. Bei
der Beratung der Angelegenheit kommt zum Ausdruck, dass das
Finanzamt bei der Festlegung seiner Dienststunden den Wünschen
der Bevölkerung Rechnung tragen soll. Es wird einstimmig
folgende
Entschließung
an das Finanzamt gefasst:
Das Finanzamt aufzufordern, wegen des Markttages am Mittwoch
in der Stadt Biberach künftig im Interesse der Landbevölkerung
ganztägig geöffnet zu halten.
§ 34
Verlesung der Niederschriften.
Die Niederschriften über die Beratungen des Kreisrats vom
31.Januar 1955 werden vorgetragen. Der Kreisrat nimmt hievon
ohne Einwendungen Kenntnis.
Zur Beurkundung!
Der Vorsitzende:
Landrat.
Kreisamtsrat.
Der geschäftsleitende
Beamte des Kreisverbände:
Schriftführer:
Kre isoberInspektor