Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 2 
Erhöhung der Pflegesätze in den Kreiskrankenhäusern. 
Die Preisbehörde hat allgemein die Genehmigung erteilt, 
die im vergangenen Jahr durch Änderung der Tarifverträge ent 
standenen Mehrlohn- und Gehaltsaufwendungen auf die Kostenträger 
abzuwälzen. Diese Mehraufwendungen wurden von der Verwaltung be 
rechnet. Uber die Angelegenheit wurde mit den Vertretern der 
AOK.Biberach und Laupheim und in Anwesenheit eines Vertreters 
der Ersatzkassen am 28.Feb.1955 verhandelt und vorbehältlich 
der Genehmigung des Kreisrats eine Pflegesatzerhöhung ab 1.Okto 
ber 1954 und eine weitere Erhöhung ab 1.Januar 1955 vereinbart. 
Die Erhöhung soll für Kassenpatienten betragen ab 1.Oktober 1954 
30 Dpf, für Kinder 25 Dpf und für gesunde Säuglinge 10 Dpf und 
ab 1.Januar 1955 für Erwachsene 40 Dpf, für Kinder ZO Dpf und 
für gesunde Säuglinge 10 Dpf. 
In diesem Zusammenhang ist auch darüber zu entscheiden, ob 
die Pflegesätze für die Privatpatienten, die gegenwärtig in der 
3.Klasse 6,- DM, in der 2.Klasse 9,- DM und in der 1.Klasse 
12,- DM betragen, erhöht werden sollen. Eine Gegenüber Stellung 
der Beträge der Privatpatienten gegenüber denen der Kassenpatien 
ten zeigt aber, dass schon seither und auch nach dieser neuen 
Pflegesatzerhöhung die Privatpatienten dem Krankenhaus höhere 
Beträge zu bezahlen haben, sodass aus Zweckmässigkeitsgründen 
die gegenwärtigen Verpflegungssätze für Privatpatienten bis zur 
Neuordnung auf Grund der neuen Bundespflegesatzverordnung unver 
ändert bleiben sollten. Diese Auffassung vertritt auch der Kreis 
rat einstimmig. 
Der Landesversicherungsanstalt Württ. und dem Württ.Landes 
fürsorgeverband Stuttgart sowie dem Versorgungsamt wurde auf Grund 
der entstandenen Lohnerhöhungen und sonstiger Teuerung ebenfalls 
mitgeteilt, dass eine Pflegesatzerhöhung für die Patienten unseres 
Tbc-Krankenhauses von 8,70 DM auf 9,- DM nicht mehr zu umgehen, 
sei. Die Landesversicherungsanstalt hat dieser Erhöhung zugestimmt 
Mit einer Zustimmung des LandesfürsorgeVerbunds kann gerechnet 
werden. Eine Vereinbarung des Krankenhausträgers mit diesen Kosten 
trägem bindet die übrigen Kostenträger, die Patienten in unserem 
Tbc-Krankenhaus behandeln lassen. Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen,
	        
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