-4-
§ 2
Erhöhung der Pflegesätze in den Kreiskrankenhäusern.
Die Preisbehörde hat allgemein die Genehmigung erteilt,
die im vergangenen Jahr durch Änderung der Tarifverträge ent
standenen Mehrlohn- und Gehaltsaufwendungen auf die Kostenträger
abzuwälzen. Diese Mehraufwendungen wurden von der Verwaltung be
rechnet. Uber die Angelegenheit wurde mit den Vertretern der
AOK.Biberach und Laupheim und in Anwesenheit eines Vertreters
der Ersatzkassen am 28.Feb.1955 verhandelt und vorbehältlich
der Genehmigung des Kreisrats eine Pflegesatzerhöhung ab 1.Okto
ber 1954 und eine weitere Erhöhung ab 1.Januar 1955 vereinbart.
Die Erhöhung soll für Kassenpatienten betragen ab 1.Oktober 1954
30 Dpf, für Kinder 25 Dpf und für gesunde Säuglinge 10 Dpf und
ab 1.Januar 1955 für Erwachsene 40 Dpf, für Kinder ZO Dpf und
für gesunde Säuglinge 10 Dpf.
In diesem Zusammenhang ist auch darüber zu entscheiden, ob
die Pflegesätze für die Privatpatienten, die gegenwärtig in der
3.Klasse 6,- DM, in der 2.Klasse 9,- DM und in der 1.Klasse
12,- DM betragen, erhöht werden sollen. Eine Gegenüber Stellung
der Beträge der Privatpatienten gegenüber denen der Kassenpatien
ten zeigt aber, dass schon seither und auch nach dieser neuen
Pflegesatzerhöhung die Privatpatienten dem Krankenhaus höhere
Beträge zu bezahlen haben, sodass aus Zweckmässigkeitsgründen
die gegenwärtigen Verpflegungssätze für Privatpatienten bis zur
Neuordnung auf Grund der neuen Bundespflegesatzverordnung unver
ändert bleiben sollten. Diese Auffassung vertritt auch der Kreis
rat einstimmig.
Der Landesversicherungsanstalt Württ. und dem Württ.Landes
fürsorgeverband Stuttgart sowie dem Versorgungsamt wurde auf Grund
der entstandenen Lohnerhöhungen und sonstiger Teuerung ebenfalls
mitgeteilt, dass eine Pflegesatzerhöhung für die Patienten unseres
Tbc-Krankenhauses von 8,70 DM auf 9,- DM nicht mehr zu umgehen,
sei. Die Landesversicherungsanstalt hat dieser Erhöhung zugestimmt
Mit einer Zustimmung des LandesfürsorgeVerbunds kann gerechnet
werden. Eine Vereinbarung des Krankenhausträgers mit diesen Kosten
trägem bindet die übrigen Kostenträger, die Patienten in unserem
Tbc-Krankenhaus behandeln lassen. Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen,