Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 4 
Vergabe der Wohnungen, im Vierfamilienhaus 
des Kreisverbands Biberach. 
Zu Beginn der Beratung treten Kreisamtsrat Rack und Kreis 
oberinspektor Nau als befangen ab. Die Tätigkeit des Schrift 
führers übernimmt solange Regierungsrat Gerber. 
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass bei den Bediensteten des 
Kreisverbands ein Umlauf herumgegeben wurde, in dem Interessenten 
zur Bewerbung um die Wohnungen aufgefordert wurden. Die ungefähre 
Miethöhe wurde seinerzeit unverbindlich angegeben. Auf diesen Um 
lauf sind 5 Bewerbungen eingegangen. Die eingegangenen Bewerbungen 
(Kreisamtsrat Rack, Verwaltungsamtmann Romer, Kreisoberinspektor 
Nau, Kreisoberinspektor Lehmann, Angestellter Schupp) werden bekam 
gegeben. Der Vorsitzende gibt dazu bekannt, dass der Bewerber 
Schupp ihm bei einer mündlichen Aussprache erklärt habe, er könne 
eine Miete zwischen 80.- und 90,- DM nicht bezahlen. Abgesehen 
davon werden die übrigen Bewerbungen vom Kreisrat ohnehin für 
vorrangiger gehalten. Es wird einstimmig 
beschlossen, 
die 4 Wohnungseinheiten des Vierfamilienhauses den Bewerbern 
Kreisamtsrat Rack 
Verwaltungsamtmann Romer 
Kreisoberinspektor Nau 
Kreisoberinspektor Lehmann 
zuzuteilen unter den vom Kreisrat heute unter § 5 näher beschlos 
senen Bedingungen. 
§ 5 
Regelung der Zuständigkeiten nach der Kreisordnung . 
Nach der Kreisordnung sind gewisse Zuständigkeiten für den 
Kreistag, den Kreisrat und den Landrat sowie den Kreisamtmann 
vorgesehen oder setzen im Falle der Delegierung eine Satzung durch 
den Kreistag voraus. Wenn seither ohne besondere schriftliche 
formale Regelung die Praxis bezüglich der Zuständigkeiten reibungs* 
los verlaufen ist, so hat doch die Württ.Prüfungsanstalt bei der 
Schlussbesprechung anlässlich der letzten Rechnungsprüfung auf deß 
Mangel des Fehlens der formellen Voraussetzungen hingewiesen und 
auf die evtl, dadurch entstehenden Gefahren aufmerksam gemacht.
	        
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