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II. In der allgemeinen Verwaltung (einschliesslich Geschäftsaufwand
der Gesamtverwaltung):
1) Vergebung der laufenden Arbeiten und Lieferungen einschl.
der Anschaffung beweglicher Einrichtungen sowie bei Neubauten
Ausbauten oder Umbauten
bis zu 2 000,- DM im Einzelfall an den Kreisamtmann
über 2 000,- DM bis 5 000,- DM an den Landrat;
2) Miete oder Pacht von Grundstücken und Bäumen mit einem
jährlichen Aufwand bis 1 200,- DM an den Kreisamtmann
über 1 200,- DM bis Z 000,- DM an den Landrat;
5) Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit einem jähr
lichen Ertrag bis zu 1 200,- DM an den Kreisamtmann
über 1 200,- DM bis zu Z 000,- DM an den Landrat;
4) Verkauf von Erzeugnissen und beweglichen Sachen im Wert
bis zu 1 000,- DM bei freihändigem Verkauf
an den Kreisamtmann
über 1 000,- bis 5 000,- DM bei freihändigem Verkauf
an den Landrat;
unbegrenzt bei Aufstreich an den Kreisamtmann;
Erhebung der durch Gesetz, Satzung oder Beschluss festge
setzten Umlagen, Beiträge, Benützungs- und Verwaltungsgebührei
sowie der öffentlich - oder privatrechtlichen Entgelte für
Leistungen des Kreisverbands an den Kreisamtmann
Leistung der durch Gesetz, Satzung, Beschluss oder andere
rechtsverbindliche Festsetzung begründeten Ausgaben
8)Vereinbarung fortlaufender Ratenzahlungen von Schuldnern
an den Kreisamtmann
an
den
Kreisamtmann
7) Stundung von Forderungen
bis zu 500,- DM
an
den
Kr ei samtmann
über 500,- bis 1 000,- DM
an
den
Landrat;
9) Erlass und Niederschlagung von Forderungen im Betrag
bis zu 200,- DM an den Kreisamtmann
über 200, - bis 500,- DM an den Landrat;
10) Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben und -Einnahmen für
sämtliche Verwaltungszweige wie in Ziff.l.
III. Im Betrieb der Kr eiskrankenhäuser :
1) Einnahmen und Ausgaben ausserhalb der laufenden Betriebs
führung im Einzelfall bis zu 5 000,- DM - an den Kreisamtmann
als Krankenhausveiwa
über 5 000,- bis 10 000,- DM an den Landrat;
2) Einnahmen des laufenden Betriebs und Ausgaben zur Deckung des
laufenden Bedarfs (Ernährungsaufwand, medizinischer Sachbe
darf, Wirtschaftsaufwand und dergl.) an den Kreisamtmann
als Krankenhaus verwalt