Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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II. In der allgemeinen Verwaltung (einschliesslich Geschäftsaufwand 
der Gesamtverwaltung): 
1) Vergebung der laufenden Arbeiten und Lieferungen einschl. 
der Anschaffung beweglicher Einrichtungen sowie bei Neubauten 
Ausbauten oder Umbauten 
bis zu 2 000,- DM im Einzelfall an den Kreisamtmann 
über 2 000,- DM bis 5 000,- DM an den Landrat; 
2) Miete oder Pacht von Grundstücken und Bäumen mit einem 
jährlichen Aufwand bis 1 200,- DM an den Kreisamtmann 
über 1 200,- DM bis Z 000,- DM an den Landrat; 
5) Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit einem jähr 
lichen Ertrag bis zu 1 200,- DM an den Kreisamtmann 
über 1 200,- DM bis zu Z 000,- DM an den Landrat; 
4) Verkauf von Erzeugnissen und beweglichen Sachen im Wert 
bis zu 1 000,- DM bei freihändigem Verkauf 
an den Kreisamtmann 
über 1 000,- bis 5 000,- DM bei freihändigem Verkauf 
an den Landrat; 
unbegrenzt bei Aufstreich an den Kreisamtmann; 
Erhebung der durch Gesetz, Satzung oder Beschluss festge 
setzten Umlagen, Beiträge, Benützungs- und Verwaltungsgebührei 
sowie der öffentlich - oder privatrechtlichen Entgelte für 
Leistungen des Kreisverbands an den Kreisamtmann 
Leistung der durch Gesetz, Satzung, Beschluss oder andere 
rechtsverbindliche Festsetzung begründeten Ausgaben 
8)Vereinbarung fortlaufender Ratenzahlungen von Schuldnern 
an den Kreisamtmann 
an 
den 
Kreisamtmann 
7) Stundung von Forderungen 
bis zu 500,- DM 
an 
den 
Kr ei samtmann 
über 500,- bis 1 000,- DM 
an 
den 
Landrat; 
9) Erlass und Niederschlagung von Forderungen im Betrag 
bis zu 200,- DM an den Kreisamtmann 
über 200, - bis 500,- DM an den Landrat; 
10) Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben und -Einnahmen für 
sämtliche Verwaltungszweige wie in Ziff.l. 
III. Im Betrieb der Kr eiskrankenhäuser : 
1) Einnahmen und Ausgaben ausserhalb der laufenden Betriebs 
führung im Einzelfall bis zu 5 000,- DM - an den Kreisamtmann 
als Krankenhausveiwa 
über 5 000,- bis 10 000,- DM an den Landrat; 
2) Einnahmen des laufenden Betriebs und Ausgaben zur Deckung des 
laufenden Bedarfs (Ernährungsaufwand, medizinischer Sachbe 
darf, Wirtschaftsaufwand und dergl.) an den Kreisamtmann 
als Krankenhaus verwalt
	        
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