Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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IV. Unterhaltung der Landstrassen II.Ordnung und Brücken: 
Die Bewirtschaftungsbefugnis hierüber obliegt nach den 
Sonderrechtliehen Bestimmungen dem Leiter des Strassenbauamts. 
Bei Neu- und Umbauten gilt Abschn.II Ziff.l. 
V. Fürsorgewesen und Jugendhilfe: 
1) Entscheidung über Fälle von allgemeiner oder grundsätzlicher 
Bedeutung (ohne Rücksicht auf den Betrag) - an den Landrat; 
2) Entscheidung auf Verzicht des Ersatzes von Fürsorge 
leistungen an den Landrat; 
3) Bewilligung von einmaligen Unterstützungen von mehr als 
200,- DM und laufender UnterStützungen, wenn die jeweils 
geltenden Richtsätze wesentlich überschritten werden 
an den Landrat; 
4) Entscheidung von Einsprüchen gegen Entscheidungen des 
Kreissozialamts an den Landrat; 
5) Bewilligung von einmaligen Unterstützungen bis zu 
200,- DM und von laufenden Unter Stützungen im Rahmen der 
Richtsätze an den Leiter des Kreissozialamts; 
Nicht unter die Beschränkung fallen einmalige Leistungen, 
die bei der Ersteinweisung von Flüchtlingen in leer stehende 
Wohnungen für Hausratsbeschaffung nach den allgemeinen Richt 
linien gewährt werden. 
6) Ablehnung von Fürsorgeanträgen 
an den Leiter des Kreissozialamts; 
7) Gewährung von Krankenhilfe 
an den Leiter des Kreissozialamts; 
8) Anerkennung der endgültigen Fürsorgepflicht gegenüber 
vorläufig verpflichteten Verbänden 
an den Leiter des Kreissozialamts; 
9) Vollmacht zur Durchführung von Für sorgeStreitigkeiten 
gegen andere Verbände an den lelteI des Kreissozialamts; 
10) Geltendmachung von Ersatzansprüchen beim Ableben eines 
Unterstützten oder bei sonstiger Beendigung der Hilfsbe 
dürftigkeit (soweit nach dem geltenden Recht Ersatz in 
Frage kommt) an den Leiter des Kreissozialamts; 
VI. 
Amtsvormundschaften: 
Amtsvormund nach den 
gesetzlichen Bestimmungen. 
VII. Lastenausgleich: 
Ausgleichsausschüsse und Leiter des Ausgleichsamts nach 
den gesetzlichen Bestimmungen.
	        
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