Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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VIII. Die Befugnis der Bewirtschaftungsstellen (ausgenommen 
Kreisrat und landrat) stehen in deren Verhinderungsfall 
auch dem Kreisamtmann zu. 
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_ Befugnis zur Erteilung von Annahme- und 
Auszahlungsanordnungen. 
Die Befugnis zur Erteilung der kassenwirksamen Annahme- 
und Auszahlungsanordnung wird im gleichen Umfang wie die Bewirt 
schaftungsbefugnis nach § 1 übertragen. Die Anordnungsbefugnis 
in Vollzug von BewirtschaftungsentScheidungen des Kreisrats ob 
liegt dem Landrat; 
Anstelle des Strassenbauamts (§ 1, IV) steht die Anordnungsbefug 
nis dem Kreisamtmann zu. 
Nach vorausgegangener Bewirtschaftungsentscheidung des Kreis 
rats oder des Landrats kann die Annahme oder Zahlungsanordnung 
unter Bezugnahme auf diese Entscheidung und unter Anschluss ihres 
Nachweises auch durch den Kreisamtmann erfolgen. 
§ 5 
Dieser Beschluss,tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 
Soweit bisher schon in gleicher Weise verfahren wurde,, gilt die 
Zustimmung des Kreisrats hiezu als erteilt. 
§ 7 
Besetzung einer Angestelltenstelle für einen Strass en 
baufachmann . 
•21.März 1955 hat der Kreistag auf Grund eines Antrags des 
Kreisrats beschlossen, in den Stellenplan eine Stelle für eine 
Strassenbaufachkraft der Vergütungsgruppe TO.A III - V aufzunehmen. 
Auf die otellenausschreibung gingen 20 Bewerbungen ein, die vom 
Strassenbauamt im Benehmen mit der Verwaltung geprüft wurden. 
5 Bewerber wurden in die Sitzung geladen. Erschienen sind jedoch 
nur 2 Bewerber. Die Bewerbungen der Erschienenen, Dipl.Ing.Köhler 
Ulm und Löffelhardt Stuttgart werden ausführlich vorgetragen, 
nachdem zuvor vom Kreisrat auf die Vortragung der übrigen Bewer-
	        
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