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§ 12
Schaffung einer Pl an s te lle für einen Sachte arb eiter
bei der Kreispflege.
Dem Kreisrat wird bekannt gegeben, dass die Stelle eines
ausserplanmässigen Kreisinspektors wiederholt im Staatsanzeiger
mit Ermächtigung des Kreisrats vom 51.Jan.1955 ausgeschrieben
worden sei. Sämtliche eingegangenen Bewerbungen wurden wieder
zurückgezogen, nachdem anderweitig günstigere Anstellungsbe
dingungen zu bekommen waren. Da die Besetzung einer Stelle bei
der Kreispflege unumgänglich dringlich geworden ist, sieht die
Verwaltung keine andere Möglichkeit der Stellenbesetzung mehr,
als die Ausschreibung einer besoldungssatzungsmässigen Planstelle,
die zuvor geschaffen werden muss. Der Kreisrat billigt diese Auf
fassung und ist der Meinung, möglichst rasch eine nochmalige
Stellenausschreibung vorzunehmen. Einstimmig
besohle ssen
wird, an den,Kreistag den Antrag zu stellen, eine besoldungs—
satzungsmässige Planstelle der Bes.Gruppe A 4 c 1 für einen
Kreisinspektor bei der Kreispflege einzurichten.
§ 13
Festsetzung der Kassenverlustentschädigung .
Kassier der KreisVerbandskasse wird eine Kassenverlust-
ö^schadigung von jährlich 120,- DM nach Gefahrenklasse III ge-
wahrt. Seit der damaligen Festsetzung hat sich der Kassenbargeld-
’ insbesondere auch der Publikums verkehr sehr stark er
höht, sodass die Voraussetzungen zur Eingruppierung der Kreis-
verbandskasse in die Gefahrenklasse II nach den Richtlinien über
die Gewährung von Kassenverlustentschädigung vom 22.5.1942 vor-
liegen. Es wird einstimmig
beschlossen,
dem Kassier der Kreisverbandskasse mit Wirkung ab 1.April 1955
Kassenverlustentschädigung nach Gefahrenklasse II ( jährlich
180,- DM) zu bewilligen.