-19-
§ 17
Genehmigung einer abgängigen Verrechnung von
Krankenhausgebühren .
Der mehr als 70 Jahre alte Pater Marquardt aus BihlafIngen
schuldet noch die Arztgebühren aus einer längeren Krankenhaus
behandlung im Kreiskrankenhaus Laupheim in Höhe von 1056,- DM.
Dieser Betrag ist nicht einzubringen. Der damalige behandelnde
Arzt Dr.Seglet hat inzwischen auf den Einzug seines Anteils
an den Arztgebühren verzichtet. Entsprechend dem Antrag der
Verwaltung wird
beschlossen,
den Arztgebührenausstand des Pater Marquardt in Höhe von 1056,- DM
in Abgang zu genehmigen.
§ 18
Beschaffung eines Rota-Print Druckapparates .
Dem Kreisrat wird bekannt gegeben, dass der Kreisverband
einen nur ungenügenden Abzugsapparat zur Verfügung hat und nun
in Erwägung gezogen werden solle, einen neuen modernen Abzugs—
oder Druckapparat zu beschaffen. Die Verwaltung hat sich die für
Betriebe und Behörden geeigneten Apparate vorführen und anbieten
lassen. In Frage kommen kann ein Geha-Vervielfältigungsapparat
zum Preis von ca. 2900,— DM oder der Rota—Print Druckapparat um
rund 4900,- DM. Der teurere Rota-Print Apparat hat den Vorzug,
dass auf ihm noch eine Reihe zusätzlicher Ansprüche, die auch
beim Kreisverband anfallen, befriedigt werden können. Insbesondere
soll mit dieser neuen Maschine der verhältnismässig grosse Druck
kostenaufwand im Kreisverband wesentlich in eigener Regie erledigt
werden an Stelle der Bezahlung teurer Duruckauflagen. Nach Beratung
wird einstimmig
beschlossen,
1. die Beschaffung eines Rota-Print-Druckers zum Angebotspreis
von 4910,- DM zu genehmigen,
2. die Verwaltung zu beauftragen, die Planmittel zu dieser Be
schaffung im Haushaltsplan 1955 einzustellen.