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an den Kreistag den Antrag zu stellen, den von der Verwaltung vor-
selegten Entwurf des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955
unverändert zu verabschieden und die folgende H a ushaltssatzung zu
beschliessen:
HaushaltsSatzung des Kreisverbands Biberach
für das Rechnungsjahr 1955.
Auf Grund des Art. 45 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 6 der
Kreisordnung vom 22.12.1948 (Reg.Bl. 1949 S. 21) hat der Kreis
tag am folgende
Haushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
I. ordentlicher Haushalt
in Einnahme auf 9 982 560 DM
in Ausgabe auf 9 982 560 DM
II. ausserordentlicher Haushalt
in Einnahme auf 0
in Ausgabe auf 0
§ 2
Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 22 A der Steuerkraftsumme
festgesetzt (Planansatz - 1 815 000 DM).
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Planjahr in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 500 000 DM festgesetzt. In diesem
Höchstbetrag sind DM Kassenkredite enthalten, die auf Grund
früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt
sind.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben
des ausserordentlichen Haushalts bestimmt sind, wird auf DM
festgesetzt.