Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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an den Kreistag den Antrag zu stellen, den von der Verwaltung vor- 
selegten Entwurf des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 
unverändert zu verabschieden und die folgende H a ushaltssatzung zu 
beschliessen: 
HaushaltsSatzung des Kreisverbands Biberach 
für das Rechnungsjahr 1955. 
Auf Grund des Art. 45 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 6 der 
Kreisordnung vom 22.12.1948 (Reg.Bl. 1949 S. 21) hat der Kreis 
tag am folgende 
Haushaltssatzung 
erlassen: 
§ 1 
Der Haushaltsplan wird festgesetzt 
I. ordentlicher Haushalt 
in Einnahme auf 9 982 560 DM 
in Ausgabe auf 9 982 560 DM 
II. ausserordentlicher Haushalt 
in Einnahme auf 0 
in Ausgabe auf 0 
§ 2 
Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 22 A der Steuerkraftsumme 
festgesetzt (Planansatz - 1 815 000 DM). 
§ 3 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Planjahr in Anspruch 
genommen werden dürfen, wird auf 500 000 DM festgesetzt. In diesem 
Höchstbetrag sind DM Kassenkredite enthalten, die auf Grund 
früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt 
sind. 
§ 4 
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben 
des ausserordentlichen Haushalts bestimmt sind, wird auf DM 
festgesetzt.
	        
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