Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 2 
Jn Anwendung von Art. 57 Abs, 5 Kreisordnung wird dem Landrat 
die Befugnis übertragen zur Anstellung und Entlassung von Ange 
stellten der Tarifgruppen VII bis X und von Arbeitern im Rahmen 
der Stellenpläne. 
Die Möglichkeit der Weiterübertragung nach Art. 58 Abs. 2 
der Kreisordnung bleibt unberührt. 
§ 5 
Diese Satzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Soweit 
bisher bereits in gleicher Weise verfahren wurde, gilt die Zu 
stimmung des Kreistags als erteilt. 
§ 6 
Vergebungen für das Vierfamilienhaus. 
Für das kreisverbandseigene Vierfamilienhaus in Biberach 
sind noch die Estriche zu vergeben. Nach zahlreichen Unter 
suchungen schlägt die Kreisbaumeisterstelle Biberach vor, von den 
5 eingegangenen Angeboten das billigste Angebot der Firma Bauer 
zum G-esamtpreis von 2 540 DM zu berücksichtigen. 
Es wird einstimmig 
beschlossen, 
den Auftrag der Firma Bauer in Ulm zum Angebotspreis von 2540 DM 
zu übertragen.
	        
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