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§ 9
Durchführung der Feuerschau im Kreis Biberach.
Am 31.1.1955 hat der Kreisrat grundsätzlich eine teilweise
Übertragung der Feuerschau im Nebenamt an freiberufliche Archi
tekten, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, erteilt. Auf
die öffentliche Ausschreibung gingen nur 2 Angebote ein. Es handelt
sich um die Bewerbung eines Karl Epple aus Laupheim und eines
August Schlachter in Biberach.
Der Stundenersatz für die Ausübung der Feuerschau im
Nebenamt wurde durch Kreisratsbeschluss vom 31.1.1955 auf 3,- DM
zuzüglich Auslagenersatz festgesetzt. Der Entschädigungsbetrag für
die Inanspruchnahme der Kreisbaumeisterstellen zur Feuerschau
wurde durch Beschluß vom 23.11.1954 auf 2,— DM festgesetzt zu
züglich der jeweils anfallenden Reisekosten. Die Verwaltung hält
es für zweckmässig, wenn die Ersätze für die Vornahme von Feuer
schauen gleich festgesetzt werden. Es wird einstimmig
beschlossen;
1) Vorbehältlich einer noch näheren Nachprüfung der fachlichen
Voraussetzungen den Bewerbern Epple und Schlachter die Feuer
schau im Nebenamt nach den näheren Weisungen der Verwaltung zu
übertragen gegen die festgesetzten Entschädigungsbeträge;
2) Den Entschädigungsbetrag für die Inanspruchnahme der Kreisbau
meisterstellen zur Feuerschau je Stunde ebenfalls auf 3,— DM
zuzüglich der anfallenden Reisekosten festzusetzen.