Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 9 
Durchführung der Feuerschau im Kreis Biberach. 
Am 31.1.1955 hat der Kreisrat grundsätzlich eine teilweise 
Übertragung der Feuerschau im Nebenamt an freiberufliche Archi 
tekten, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, erteilt. Auf 
die öffentliche Ausschreibung gingen nur 2 Angebote ein. Es handelt 
sich um die Bewerbung eines Karl Epple aus Laupheim und eines 
August Schlachter in Biberach. 
Der Stundenersatz für die Ausübung der Feuerschau im 
Nebenamt wurde durch Kreisratsbeschluss vom 31.1.1955 auf 3,- DM 
zuzüglich Auslagenersatz festgesetzt. Der Entschädigungsbetrag für 
die Inanspruchnahme der Kreisbaumeisterstellen zur Feuerschau 
wurde durch Beschluß vom 23.11.1954 auf 2,— DM festgesetzt zu 
züglich der jeweils anfallenden Reisekosten. Die Verwaltung hält 
es für zweckmässig, wenn die Ersätze für die Vornahme von Feuer 
schauen gleich festgesetzt werden. Es wird einstimmig 
beschlossen; 
1) Vorbehältlich einer noch näheren Nachprüfung der fachlichen 
Voraussetzungen den Bewerbern Epple und Schlachter die Feuer 
schau im Nebenamt nach den näheren Weisungen der Verwaltung zu 
übertragen gegen die festgesetzten Entschädigungsbeträge; 
2) Den Entschädigungsbetrag für die Inanspruchnahme der Kreisbau 
meisterstellen zur Feuerschau je Stunde ebenfalls auf 3,— DM 
zuzüglich der anfallenden Reisekosten festzusetzen.
	        
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