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§ 10
Einstellung des Pflichtassistenten Dr. Singer im
Kreiskrankenhaus Biberach.
Chefarzt Dr. Wolthaus beantragt die Einstellung des Pflicht
assistenten Dr. Singer bei der geburtshilflich-gynäkologischen
Abteilung des Kreiskrankenhauses Biberach. Da die Abteilung
Dr. Wolthaus sich gut entwickelt hat und ordentlich belegt ist
schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag stattzugeben und dem Be
werber Dr. Singer eine MonatsentSchädigung von 200 DM sowie freie
Kost zu gewähren. Die Anstellung soll auf 1 Jahr befristet werden.
Es wird einstimmig
beschlossen,
Dr. Singer auf die Dauer eines Jahres im Kreiskrankenhaus Biberach
als Pflichtassistent gegen Bezahlung eines monatlichen Taschen
geldes von 200 DM sowie Gewährung freier Kost zu beschäftigen.
§ 11
Ausscheiden der Gemeinde Rot a.d.Rot aus dem Verwaltungs-
aktuariatsbezirk IV.
Infolge Wahl eines fachmännischen Bürgermeisters hat die
Gemeinde Rot a.d.Rot beantragt, sie aus dem zuständigen Verwaltungs-
aktuariatsbezirk zu entlassen. Entsprechend dem Antrag der Ver
waltung wird
beschlossen,
das Ausscheiden der Gemeinde Rot a.d.Rot aus dem Verwaltungs-
aktuariatsbezirk IV mit Ablauf des Rechnungsjahres 1955 zu genehmige 11