4
1) die Straßenbauarbeiten zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Äpfingen
II. Teil der zweitbilligsten Firma G-räser in Hürbel auf der Grund
lage des Angebotspreises von 59398,10 DM zu übertragen, ausge
nommen die Pflasterarbeiten;
2) die Pflasterarbeiten der Firma Dollenmaier in Saulgau zu dem Sonder-
angebotspreis zu übertragen;
3) den Kostenvoranschlag des Straßenbauamts Riedlingen in Höhe von
62 000 DM zu genehmigen. Die voraussichtlich entstehenden über
planmässigen Ausgaben in Höhe von rund 8 000 DM sind aus dem Ge
samthaushalt Straßenausbaumaßnahmen abzudecken.
§ 3
Erwerb des Gebäudes Schliesser in Attenweiler.
Der Bauer Karl Schliesser in Attenweiler besitzt ein Wohn
haus, das erheblich in die Ortsdurchfahrt Attenweiler im Zuge der Land
straße II. Ordnung hereinreicht. Der Eigentümer beabsichtigt, in ab
sehbarer Zeit sein Gebäude gründlich zu renovieren. Anlässlich der
Einreichung eines Baugenehmigungsantrags hat die Kreisbaumeisterstelle
angeregt, das Gebäude nach Möglichkeit auf Abbruch zu erwerben, um
eine ordnungsmässige Ortsdurchfahrt zu gegebener Zeit auseubauen zu
können. Der Eigentümer ist grundsätzlich bereit, sein Gebäude zu
veräussern, falls eine Einigung über die Kaufvertragsbedingungen mög
lich wird.
Baurat Walker hält den Erwerb des Gebäudes ebenfalls für
dringlich, da in- absehbarer Zeit die Ortsdurchfahrt Attenweiler ausge
baut werden soll und erst nach Abbruch dieses Gebäudes eine verkehrs
technisch richtige Linienführung möglich wird. Der Kreisrat spricht
sich grundsätzlich ebenfalls für einen Erwerb aus, ohne jedoch zunächs
die näheren Einzelheiten festzulegen. Es wird einstimmig
beschlossen,
1) eine grundsätzliche Zusage zum Erwerb des Gebäudes Schliesser in
Attenweiler zu erteilen;
2) in der nächsten Sitzung das Gebäude Schliesser zwecks Festlegung
der näheren Einzelheiten noch zu besichtigen.