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§ 4
Ausbau der Umgehungsstrasse Weihungszell.
Das Staatliche Porstamt Dietenheim hat in einem Schreiben darauf
hingewiesen, daß anlässlich des Grunderwerbs für die Umgehungsstraße
Weihungszell im Jahre 1938 verschiedene Verpflichtungen vom Straßen
bauträger über die Herstellung ordentlicher Einfahrten von Waldwegen
in die Landstrasse II. Ordnung eingegangen worden seien. Die Forst
verwaltung schlägt nun vor, auf den Ausbau des Anschlusses des Feld
weges Nr. 47 zu verzichten und will einen Verbindungsweg von Feld
weg Nr. 47 zum Feldweg Nr. 66 anlegen. Das Straßenbauamt begrüßt
vom Straßenbau- und Verkehrstechnischen Standpunkt aus diesen Vor
schlag, weil die ursprünglich vorgesehene Einmündung des Feldweges
Nr. 47 in die Landstraße II.Ordnung nie befriedigend gewesen wäre.
Das Forstamt wünscht aber, daß die durch den Verzicht der Einfahrt
vom Straßenbauträger eingesparten Kosten der Forstverwaltung als
Beitrag zur Erstellung des vorgesehenen Verbindungsweges zur Ver
fügung gestellt werden und beruft sich deswegen auf die seinerzeiti
gen Verhandlungen.
Das Straßenbauamt hat die für einen planmässigen Ausbau des
Waldweganschlusses entstandenen Kosten auf rund 4000 DM berechnet,
wobei den Kostenberechnungen eine Durchführung in eigener Regie zu
Grunde gelegt wurde. ~
Entsprechend dem -Antrag der Verwaltung wird
beschlossen;
1) Der Staatsforstverwaltung unter Zugrundelegung der Berechnungen
der Straßenbauverwaltung einen Betrag von 4 000 DM zur Erledigung
der vertraglich eingegangenen Verpflichtung anzubieten.
2) Diese ausserplanmässige Ausgabe im Rahmen des Gesamthaushalts
Straßenausbau abzudecken.
§ 5
Strassenverbesserung Wattenweiler - Winterstettendorf.
Das Flurbereinigungsamt Ravensburg hat darum gebeten, die im
Flurbereinigungsgebiet Winterste-ttendorf vorzunehmende Begradigung der
Landstraße II. Ordnung Wattenweiler - Unteressendorf und Winterstetten
dorf - Oberessendorf- baldmöglichst durchzuführen. Nach Auffassung des
Straßenbauamts handelt es sich in erster Linie um den Ausbau der be
gradigten Kurvenstrecke zwischen Winterstettendorf und der Kreisgrenze
auf einer Länge von rund 100 m. Die Gesamtkosten hiefür betragen bei
Durchführung der Bauarbeiten in- eigener Regie nach den Berechnungen
des Straßenbauamts höchstens 4 000 DM. Dabei ist ein Ausbau als Kies
straße vorgesehen. Die Verwaltung beantragt die Genehmigung dieser
ausserplanmässigen Ausgabe.
Es wird einstimmig
beschlossen,