Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 4 
Ausbau der Umgehungsstrasse Weihungszell. 
Das Staatliche Porstamt Dietenheim hat in einem Schreiben darauf 
hingewiesen, daß anlässlich des Grunderwerbs für die Umgehungsstraße 
Weihungszell im Jahre 1938 verschiedene Verpflichtungen vom Straßen 
bauträger über die Herstellung ordentlicher Einfahrten von Waldwegen 
in die Landstrasse II. Ordnung eingegangen worden seien. Die Forst 
verwaltung schlägt nun vor, auf den Ausbau des Anschlusses des Feld 
weges Nr. 47 zu verzichten und will einen Verbindungsweg von Feld 
weg Nr. 47 zum Feldweg Nr. 66 anlegen. Das Straßenbauamt begrüßt 
vom Straßenbau- und Verkehrstechnischen Standpunkt aus diesen Vor 
schlag, weil die ursprünglich vorgesehene Einmündung des Feldweges 
Nr. 47 in die Landstraße II.Ordnung nie befriedigend gewesen wäre. 
Das Forstamt wünscht aber, daß die durch den Verzicht der Einfahrt 
vom Straßenbauträger eingesparten Kosten der Forstverwaltung als 
Beitrag zur Erstellung des vorgesehenen Verbindungsweges zur Ver 
fügung gestellt werden und beruft sich deswegen auf die seinerzeiti 
gen Verhandlungen. 
Das Straßenbauamt hat die für einen planmässigen Ausbau des 
Waldweganschlusses entstandenen Kosten auf rund 4000 DM berechnet, 
wobei den Kostenberechnungen eine Durchführung in eigener Regie zu 
Grunde gelegt wurde. ~ 
Entsprechend dem -Antrag der Verwaltung wird 
beschlossen; 
1) Der Staatsforstverwaltung unter Zugrundelegung der Berechnungen 
der Straßenbauverwaltung einen Betrag von 4 000 DM zur Erledigung 
der vertraglich eingegangenen Verpflichtung anzubieten. 
2) Diese ausserplanmässige Ausgabe im Rahmen des Gesamthaushalts 
Straßenausbau abzudecken. 
§ 5 
Strassenverbesserung Wattenweiler - Winterstettendorf. 
Das Flurbereinigungsamt Ravensburg hat darum gebeten, die im 
Flurbereinigungsgebiet Winterste-ttendorf vorzunehmende Begradigung der 
Landstraße II. Ordnung Wattenweiler - Unteressendorf und Winterstetten 
dorf - Oberessendorf- baldmöglichst durchzuführen. Nach Auffassung des 
Straßenbauamts handelt es sich in erster Linie um den Ausbau der be 
gradigten Kurvenstrecke zwischen Winterstettendorf und der Kreisgrenze 
auf einer Länge von rund 100 m. Die Gesamtkosten hiefür betragen bei 
Durchführung der Bauarbeiten in- eigener Regie nach den Berechnungen 
des Straßenbauamts höchstens 4 000 DM. Dabei ist ein Ausbau als Kies 
straße vorgesehen. Die Verwaltung beantragt die Genehmigung dieser 
ausserplanmässigen Ausgabe. 
Es wird einstimmig 
beschlossen,
	        
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