Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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1) den Ausbau der Begradigungsstrecke zwischen Winterstettendorf 
und der Kreisgrenze zum Kostenanschlag von 4 000 DM in eigener 
Regie zu genehmigen; 
2) die ausserplanmässige Verausgabung zu billigen. Die Deckung hat 
im Rahmen des Straßenbauprogramms zu erfolgen. 
§ 6 
Strassenbauprogramm des Kreisverbands Biberach auf lange Sicht. 
Einleitend wird dem Kreisrat von dem Inhalt eines Schreibens 
des Straßenbauamts Riedlingen Kenntnis gegeben, wonach das Land 
Baden/Wiirttemberg z.Zt. Vorbereitungen über die Aufstellung und 
Verabschiedung eines über mehrere Jahre geltenden G-eneralverkehrs- 
plans trifft. In diesem Zusammenhang erscheint es wünschenswert, 
dass auch die Kreise in ähnlicher Weise Straßenbauprogramme auf 
stellen bezw. der Kreis Biberach sein vorhandenes 10-Jahresstraßen 
bauprogramm den neuen Gegebenheiten anpasst. 
In diesem Zusammenhang wird dem Kreisrat auch von der Ent 
schliessung der Industrie- und Handelskammer in Ravensburg, die 
auch in der Schwäbischen Zeitung vom 18.7.1955 veröffentlicht wurde, 
Kenntnis gegeben, bei der Kreisamtsrat Rack für den Herrn Landrat 
anwesend war. Dabei entwickelt sich eine Diskussion über die ver 
schiedenen vorhandenen Auffassungen der einzelnen Interessengruppen 
über den Ausbau der Bundesstrasse 312' zwischen Ulm und dem Bodensee. 
Weiter wird Kritik an der Entschliessung der Industrie- und Handels 
kammer insoweit geübt, als sich diese Entschliessung im wesentlichen 
soweit es wenigstens den Straßenausbau betrifft, auf den Ausbau ein 
zelner Straßenstrecken abhebt. Der Kreisrat hätte es für besser ge 
halten, wenn die Industrie- und Handelskammer nicht so sehr auf 
Einzelausbaumaßnahmen abgehoben hätte, sondern Forderungen allge 
meiner Art, insbesondere über höhere Mittelbereitstellung und Ein 
stellung von mehr technischem Straßenpersonal erhoben hätte. 
Dem Kreisrat wird weiter davon Kenntnis gegeben, daß die 
letzte Entschliessung des Kreistags an das Land und an den Bund 
inzwischen den zuständigen Stellen mit einer ausführlichen Be 
gründung zugeleitet wurde. Nach Auffassung des Kreisrats soll noch 
versucht werden, mit dem Finanzausschuss des Landtages wegen einer 
raschmöglichsten Verbesserung der Straßenverhältnisse im Kreis 
Biberach in Kontakt zu kommen. 
Ausgangspunkt für das spezielle Strassenbauprogramm des Krei 
ses Biberach ist das vom Kreistag am 25.4.1955 verabschiedete grund 
sätzliche Straßenausbauprogramm, das ursprünglich für einen Zeitraum 
von 10 Jahren gedacht war. Die Verwaltung trägt vor, daß das damals 
verabschiedete Zehnjahresprogramm von einem Aufwand von nicht ganz 
4 Millionen DM ausgegangen sei. Inzwischen habe man aber die ur 
sprüngliche Jahresausbausumme von rund 500 000 DM wesentlich auf 
stocken können auf z.Zt. rund jährlich 900 000 DM. Eine genaue Be 
rechnung auf der Grundlage des vorhandenen Straßenbauprogrammes er 
gäbe unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen wesent 
lichen Verteuerungen und der Tatsache, daß künftig einem frost-
	        
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