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1) den Ausbau der Begradigungsstrecke zwischen Winterstettendorf
und der Kreisgrenze zum Kostenanschlag von 4 000 DM in eigener
Regie zu genehmigen;
2) die ausserplanmässige Verausgabung zu billigen. Die Deckung hat
im Rahmen des Straßenbauprogramms zu erfolgen.
§ 6
Strassenbauprogramm des Kreisverbands Biberach auf lange Sicht.
Einleitend wird dem Kreisrat von dem Inhalt eines Schreibens
des Straßenbauamts Riedlingen Kenntnis gegeben, wonach das Land
Baden/Wiirttemberg z.Zt. Vorbereitungen über die Aufstellung und
Verabschiedung eines über mehrere Jahre geltenden G-eneralverkehrs-
plans trifft. In diesem Zusammenhang erscheint es wünschenswert,
dass auch die Kreise in ähnlicher Weise Straßenbauprogramme auf
stellen bezw. der Kreis Biberach sein vorhandenes 10-Jahresstraßen
bauprogramm den neuen Gegebenheiten anpasst.
In diesem Zusammenhang wird dem Kreisrat auch von der Ent
schliessung der Industrie- und Handelskammer in Ravensburg, die
auch in der Schwäbischen Zeitung vom 18.7.1955 veröffentlicht wurde,
Kenntnis gegeben, bei der Kreisamtsrat Rack für den Herrn Landrat
anwesend war. Dabei entwickelt sich eine Diskussion über die ver
schiedenen vorhandenen Auffassungen der einzelnen Interessengruppen
über den Ausbau der Bundesstrasse 312' zwischen Ulm und dem Bodensee.
Weiter wird Kritik an der Entschliessung der Industrie- und Handels
kammer insoweit geübt, als sich diese Entschliessung im wesentlichen
soweit es wenigstens den Straßenausbau betrifft, auf den Ausbau ein
zelner Straßenstrecken abhebt. Der Kreisrat hätte es für besser ge
halten, wenn die Industrie- und Handelskammer nicht so sehr auf
Einzelausbaumaßnahmen abgehoben hätte, sondern Forderungen allge
meiner Art, insbesondere über höhere Mittelbereitstellung und Ein
stellung von mehr technischem Straßenpersonal erhoben hätte.
Dem Kreisrat wird weiter davon Kenntnis gegeben, daß die
letzte Entschliessung des Kreistags an das Land und an den Bund
inzwischen den zuständigen Stellen mit einer ausführlichen Be
gründung zugeleitet wurde. Nach Auffassung des Kreisrats soll noch
versucht werden, mit dem Finanzausschuss des Landtages wegen einer
raschmöglichsten Verbesserung der Straßenverhältnisse im Kreis
Biberach in Kontakt zu kommen.
Ausgangspunkt für das spezielle Strassenbauprogramm des Krei
ses Biberach ist das vom Kreistag am 25.4.1955 verabschiedete grund
sätzliche Straßenausbauprogramm, das ursprünglich für einen Zeitraum
von 10 Jahren gedacht war. Die Verwaltung trägt vor, daß das damals
verabschiedete Zehnjahresprogramm von einem Aufwand von nicht ganz
4 Millionen DM ausgegangen sei. Inzwischen habe man aber die ur
sprüngliche Jahresausbausumme von rund 500 000 DM wesentlich auf
stocken können auf z.Zt. rund jährlich 900 000 DM. Eine genaue Be
rechnung auf der Grundlage des vorhandenen Straßenbauprogrammes er
gäbe unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen wesent
lichen Verteuerungen und der Tatsache, daß künftig einem frost-