Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 7 
Neuwahl der Beisitzer bei den Landwirtschaftsgerichten. 
Die Wahlzeit der derzeitigen Beisitzer bei den Landwirt 
schaftsgerichten läuft am 50.9.1955 ab. Bür die Neuwahl ist der 
Kreisrat zuständig. 
Nach kurzer Beratung wird 
beschlossen, 
vor einer Wahl der Beisitzer noch die bäuerliche Vertretung anzu 
hören. Eine etwa notwendig werdende Eilentscheidung des Herrn Land 
rats wird vorweg gebilligt. 
Satzungsänderung der Kreissparkasse. 
Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Biberach hat in seiner 
Sitzung vom 27.6.1955 mit der vorausgegangenen Genehmigung des Innen 
ministeriums Baden/Württemberg beschlossen, die Satzung in § 54 Ab 
satz 1 Ziffer 2 in Bezug auf den An- und Verkauf von Sorten und Reise 
schecks für eigene Rechnung zu ändern. Die Satzungsänderung hat fol 
genden Wortlaut: ,, An- und Verkauf von Devisen und Sorten für fremde 
Rechnung sowie Wechselstubengeschäfte (An- und Verkauf von Sorten 
und Reiseschecks für eigene Rechnung). Die Bestimmungen in Nummer 1 
gelten entsprechend. 
Die nähere Begründung zu dieser Satzungsänderung wird vorge 
tragen. In Anwendung von Artikel 29 Absatz 2 der Kreisordnung wird 
. beschlossen, 
die Zustimmung des Gewährverbands zu der vorgesehenen Satzungs 
änderung zu erteilen.
	        
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