11
§ 11
Gewährung von Trennungsentsohädigung an Kreisinspektor Emhardt.
KreisInspektor Emhardt wird auch nach seinem Dienstantritt noch
eine gewisse Zeit seinen derzeitigen Wohnsitz in Waldsee beibehalten
müssen, da er mit der Zuteilung einer Wohnung an seinem dienstlichen
Wohnsitz in Biberach nicht sofort rechnen kann. Emhardt beantragt,
ihm für diese Übergangszeit Trennungsentschädigung zu gewähren. Für
die Gewährung dieser Trennungsentschädigung sind die Richtlinien
des Finanzministeriums vom 3•12.1952 maßgebend. Grundsätzlich handelt
es sich um Kannvorschriften. Entsprechend dem Antrag der Verwaltung
wird in Anwendung der Richtlinien des Finanzministeriums
beschlossen,
Kreisinspektor Emhardt bis auf weiteres, eine Monatsbahnkarte zur Be
nutzung der Strecke Biberach - Waldsee und zurück und einen Ver
pflegungskos ten„zuschuss von täglich 1,80 DM zu genehmigen.
§ 12
Nebentätigkeit von Kreisbaumeister Spiels.
Für den Bau einer Gemeindewaschküche mit Bäder in den Gemeinden
Obersulmetingen und Burgrieden bitten die beiden Gemeinden, die Aus
arbeitung der Pläne und die Bauleitung an Kreisbaumeister Spiels über
tragen zu dürfen. Die Kreisbaumeisterstelle Laupheim teilt hiezu mit,
daß diese Bauvorhaben ohne Benachteiligung 'der ordentlichen Dienstauf
gaben durchgeführt werden können. Diese Nebentätigkeit wird zu den
satzungsmässigen Bedingungen
genehmigt.