Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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1) für die chirurgische Abteilung des Kreiskrankenhauses Laupheim 
eine weitere stellenplanmässige halbe Assistentenstelle zu schaf 
fen, 
2) eine Vollassistentenstelle an Assistenzarzt Dr. Weiß mit Wirkung 
ab 1. Oktober 1955 (Verg.Gruppe TO.A III) zu übertragen, 
Z) die Einstellung Dr. Lautz unter Bezahlung von 50 % der Verg.Gruppe 
TO.A III bezw. ab 1.10.1955 nach Nachweisung der Vollapprobation 
mit 100 % Verg.Gruppe TO.A III zu genehmigen unter Ersatz des 
hälftigen Aufwands ab 1. Oktober 1955 durch Chefarzt Dr.Rieger. 
§ 14 
Ernennung des Kreisbaumeisters Ceppa zum Beamten auf Lebenszeit. 
Kreisbaumeister Ceppa ist seit dem 10.4.1948 beim Kreisverband 
Biberach als Kreisbaumeister tätig. Sein beamtenrechtliches Verhältnis 
zum Dienstherrn ist Beamter auf Widerruf. Nach Artikel 9 des Beamten 
gesetzes sind Beamte auf Widerruf spätestens nach 6 Jahren zu Beamten 
auf Lebenszeit zu ernennen, falls sie' sich bewährt haben' und Dauerver 
wendungsmöglichkeit besteht. Kreisbaumeister Ceppa hat sich während 
seiner Tätigkeit beim Kreisverband Biberach bewährt, sodass eine 
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit gerechtfertigt ist. 
Für diese Entscheidung ist an sich der Kreistag zuständig. Der 
Beamte hat sich aber vor kurzem verheiratet, sodass eine Ernennung 
schon zum jetzigen Zeitpunkt dringend erwünscht wäre, zumal in abseh 
barer Zeit eine Kreistagssitzung nicht sein wird. 
Der Kreisrat anerkennt diese Begründung und 
beschliesst 
einstimmig,anstelle des Kreistags in Anwendung von Artikel 29 Abs.2 
der Kreisordnung, 
Kreisbaumeister Ceppa mit Wirkung ab 1.8.1955 zum Beamten auf Lebens 
zeit zu ernennen.
	        
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