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§ 15
Festsetzung einer Reisekostenpauschale für Kreisober
inspektor Nau."
Zu Beginn der Beratung tritt Kreisoberinspektor Nau wegen Be
fangenheit ab. .
Die Verwaltung schlägt vor, ap Kreisoberinspektor Nau für seine
Tätigkeit als stellvertretender Krapkenhausverwalter zur Abgeltung
seiner Dienstreisen innerhalb des Kreises eine Reisekostenpauschale
von monatl. 30,- DM zu genehmigen.Dienstreisen kommen bei dem Beam
ten in gehäufter Zahl insbesondere deshalb vor, weil der Kreisver
band Krankenhäuser in Laupheim und Ochsenhausen zu betreuen hat.
Es wird einstimmig
beschlossen,
an Kreisoberinspektor Nau mit
pauschale für seine Tätigkeit
monatl. 30.- DM zu zahlen.
Wirkung ab 1.4.1955 eine Reisekosten-
in der Krankenhausverwaltung von
§ 16
Verschiedene Beitragsgesuche.
1) Beitragsgesuch der St. Stefanusgemeinschaft.
Das mitbürgerliche Seminar St. Stefanusgemeinschaft bittet
um Gewährung einer Beihilfe zur Durchführung von Staatsbürger
lichen Aufgaben im Kreisgebiet Biberach von 1 500 DM. Das Gesuch
wird im einzelnen vorgetragen. Nach Beratung wird beschlossen,
einen Förderungsbeitrag von 500 DM zu genehmigen.
2) Beitragsgesuch der Kreisfachgruppe Ziegenzüchter.
Die Kreisfachgruppe Ziegenzüchter Oberland bittet anlässlich
der Durchführung einer Kreisziegenschau am 7.8.1955 in Biberach u
einen Beitrag. Genehmigt wird ein Beitrag von 75.- DM.