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§ 19
EilentScheidungen, des Herrn Landrats.
1) Bund Neudeutschland Jungenmannschaft St. Christophorus.
Durch Eilentscheidung des Herrn Landrats vom 13.6.1955 wurde
der Gruppe St. Christophorus zur Beschaffung von Fahrt- und Wander
geraten ein Beitrag von 607.30 DM unter Verwendung der restlichen
Planmittel des Rechnungsjahres 1954 gewährt. Diese Eil ent Scheidung
wird genehmigt.
2) Vergebung der Gartenanlage für das Vierfamilienhaus in Biherach.
Die notwendigen Gartenarbeiten am Vierfamilienhaus in Bi
berach wurden durch Verfügung des Landrats vom 15.6.1955 dem
billigsten Bieter Gartenarchitekt Berlin zum Angebotspreis von
1612.50 DM übertragen. Weiter wurde für notwendige Pflanzarbeiten
ein Betrag von 400 DM zur Verfügung gestellt. Diese Eilentscheidui
wird genehmigt.
§ 20
Anschlussgebühren für die Landwirtschäftschule in Laupheim.
Das Bürgermeisteramt Laupheim bittet um einen Betrag von
7 000 DM als Anliegerkosten anlässlich der Erstellung der Land
wirtschaftsschule in Laupheim. Vor der Beratung tritt Bürgermeister
Hagel ab.
Zu dem Antrag wird seitens der Verwaltung die Vorgeschichte
insbesondere die seit dem Jahre 1928 bestehenden vertraglichen Ver
hältnisse bekanntgegeben. Aus rechtlichen Gründen wäre deshalb eine
Beitragszahlung nicht möglich; es könnte sich nur um eine Freiwillig-
keitsleistung handeln. Der Kreisrat hat dagegen erhebliche Bedenken,
nimmt jedoch in Aussicht, ein etwaiges Beitragsgesuch anlässlich
des Straßenneubaues zur Landwirtschaftsschule Laupheim zu gegebener
Zeit wohlwollend zu prüfen. Nach eingehender Beratung wird einstimmig
beschlossen,
das Gesuch des Bürgermeisteramts Laupheim aus grundsätzlichen Er
wägungen abzulehnen.