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§ 23
Verteilung von Baugeldern im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues.
Reg.Rat Gerber teilt dem Kreisrat mit, daß das Landratsamt
ein Nachkontigent für 1955 in Höhe von 52 000 DM und für ein Ersatz
wohnungsprogramm für heimatlose Ausländer 354000 DM zur Erstellung
von 38 Wohnungseinheiten erhalten habe. Für die Verteilung dieser
Gelder ist das Landratsamt nach Anhörung des Verteilungsausschusses
zuständig. Dem Verteilungsausschuß gehört der Kreisrat in seiner
Gesamtheit an.
Reg.Rat Gerber gibt den vom Landratsamt vorgesehenen Ver
teilungsplan bekannt.
Der Kreisrat
beschliesst,
diesen Verteilungsplan zu billigen.
§ 24
Beitrag für das evangelische Gemeindehaus mit Kindergarten
in Laupheim.
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß dieser Tage das inzwischen
fertiggestellte ev. Gemeindehaus mit Kindergarten seiner Bestimmung
in Anwesenheit des Landesbischofs übergeben werde. Der Vorsitzende
schlägt vor, daß er als Teilnehmer an den Übergabefeierlichkeiten
namens des Kreisverbands einen Beitrag zur Beschaffung von Ein
richtungen für den Kindergarten zur Verfügung stellen könne.
In diesem Zusammenhang empfiehlt der Vorsitzende, in den künfti
gen Haushaltsplan Mittel zur Kindergartenförderung in Höhe von etwa
jährlich 20 000 DM in ähnlicher Weise wie seither für die kommunalen
Einrichtungen bereitzustellen.
Es wird
beschlossen,
dem ev. Kindergarten in Laupheim einen Beitrag von 2 000 DM zur Be
schaffung der Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.