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§ 27
Besichtigung des Vierfamilienwohn.hauses in Biberach.
Der Kreisrat besichtigt das nahezu fertiggestellte Vier
familienhaus in Biberach. Diese Besichtigung gilt gleichzeitig
als Bauabnahme mit dem Vorbehalt der Überwachung der Bauarbeiten
innerhalb der Garantiepflicht seitens der Verwaltung. Bean
standungen seitens des Kreisrats
ergehen nicht.
Z.B.
Kreisamtsrat
Der geschäftsleitende
Beamte d.Kreisverbands:
Der Vorsitzende
Landrat
Schriftführer:
ohne § 15
Kreisoberinspektor.