Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 27 
Besichtigung des Vierfamilienwohn.hauses in Biberach. 
Der Kreisrat besichtigt das nahezu fertiggestellte Vier 
familienhaus in Biberach. Diese Besichtigung gilt gleichzeitig 
als Bauabnahme mit dem Vorbehalt der Überwachung der Bauarbeiten 
innerhalb der Garantiepflicht seitens der Verwaltung. Bean 
standungen seitens des Kreisrats 
ergehen nicht. 
Z.B. 
Kreisamtsrat 
Der geschäftsleitende 
Beamte d.Kreisverbands: 
Der Vorsitzende 
Landrat 
Schriftführer: 
ohne § 15 
Kreisoberinspektor.
	        
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