Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 1 
Vergabe der Straßenbauarbeiten. in Illerbachen und 
Edelbeuren. 
Durch Verfügung des Herrn Landrats wurden folgende Eilent 
scheidungen getroffen: 
1) Vergabe der Straßenbauarbeiten an der Ortsdurchfahrt Illerbachen. 
Den Auftrag erhielt durch Verfügung vom 30.8.1955 die Eirma 
Berner in Schussenried zum Angebotspreis von 23 978 DM unter 
gleichzeitiger Genehmigung des Kostenvoranschlags des Straßenbau 
amts Riedlingen in Höhe von 33 000 DM. 
2) Vergabe der Straßenbauarbeiten an der Ortsdurchfahrt gdelbeuren. 
Die Vergabe der Verbesserung der Ortsdurchfahrt Edelbeuren 
I. Bauabschnitt wurde durch Verfügung vom 16.9.1955 dem bil 
ligsten Bieter, Firma Reizle in Laupheim, zum Angebotspreis von 
74 445 DM übertragen unter Genehmigung des Kostenvoranschlags 
des Straßenbauamts Riedlingen in Höhe von 98 000 DM. 
Der Kreisrat nimmt hievon 
ohne Einwendungen Kenntnis. 
§ 2 
Kostensteigerung im Straßenbau. 
' Baurat Walker gibt nähere Erläuterungen über die Gründe, die 
in den letzten Monaten zum Teil zu Kostenerhöhungen der Straßenbau 
maßnahmen des Kreises bis zu 25 % gegenüber den Anschlägen vom Früh 
jahr geführt haben. Baurat Walker führt diese Erhöhung zum Teil auf 
das neue Verkehrsfinanzgesetz zurück, da dadurch die Beifuhrkosten 
erheblich gestiegen sind; zum anderen seien auch Materialpreiser 
höhungen und Lohnerhöhungen zu verzeichnen. Ausserdem haben die Er 
fahrungen gezeigt, daß man neuerdings auf einen besseren Unterbau 
Wert legen müsse, um wenigstens die neuausgebauten Straßen den Ver 
kehr sbe las t ungen anzupassen. Baurat Walker hält insbesondere.bei 
Ortsdurchfahrten die Verwendung von Tränkdecken besser als eine ein 
fache Oberflächenbehandlung. Der Kreisrat ist ebenfalls dieser 
Meinung. 
Hach Vortrag der näheren Begründungen wird einstimmig 
beschlossen, 
1) das Straßenbauamt zu ermächtigen, bei Vergabe von Ortsdurchfahrten 
grundsätzlich Tränkdecken zu planen; 
2) die Kostenerhöhungen durch Ausgleich innerhalb des Jahresstraßen 
bauprogramms auszugleichen.
	        
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