Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 5 
Vergabe der Straßenbauarbeiten an der Landstrasse II. Ordnung 
zwischen Biberach, und Einmündung in die Bundesstrasse Nr.312 
(Angermühleweg') . ~ ' 
Einleitend wird dem Kreisrat bekanntgegeben, daß ein Ausbau 
dieser Landstraße II. Ordnung (Angermühleweg) auf 6 m Breite den Be 
dürfnissen des Kreises genügen würde. Auf Wunsch der Stadt Biberach 
soll aber ein Ausbau von 7 1/2 m, eine bessere Begradigung und die An 
legung von^Geh- und Radfahrwegen durchgeführt werden. Ausserdem soll 
auch das Stadt. Anschlußstück innerhalb Etters in die Baumaßnahmen 
einbezogen werden. Die Stadt Biberach hat die entsprechenden Mehrkosten 
zu übernehmen. Im Augenblick ist die schriftliche Hinterlegung einer 
solchen Vereinbarung noch nicht getätigt, sodass ein Beschluß in dieser 
Sache nur unter dem Vorbehalt der schriftlichen Anerkennung der Mehr 
kostenübernahme durch die Stadt Biberach erfolgen könnte, die mündlich 
bereits vereinbart ist. Nach dem Kostenvoranschlag des Straßenbauamts 
betragen die Baukosten rund 250 000 DM, wovon 70 000 DM auf den Kreis 
entfallen und 180 000 DM von der Stadt zu tragen wären. 
Mitglied Do vier vertritt die Auffassung, daß im vorliegenden 
Eall derAnteilsbetrag der Stadt Biberach fast 2 1/2 mal so hoch wie 
der Anteil des Kreisverbands sei und es deshalb zweckmässiger wäre, 
wenn die Stadt selbst baue und der Kreis einen Anteilsbetrag bezahlt. 
Baurat Walker stellt dazu fest, dass die Stadt an einem Ausbau unter 
der Eederführung des Straßenbauamts Riedlingen ausserordentlich stark 
interessiert sei, da sie keinerlei geeignetes Personal für die Bau 
leitung habe. Mitglied Frommer als Vertreter des verhinderten Bürger 
meisters Leger vertritt mit Nachdruck die Auffassung, daß der Kreisver- 
band die Bauherrschaft übernehmen solle und die Stadt nur Anteile an 
den Kreisverband bezahle. Baurat Walker führt ausserdem noch aus, daß 
auch eine Aufteilung des Auftrages auf verschiedene Lose und verschie 
dene Bauträger recht unz.’eckmässig sei, weil dadurch nicht unerhebliche 
Aorechnungsschwierigkeiten und gewisse Mehrkosten entstehen würden. 
Bs werden die auf die öffentliche Ausschreibung eingegangenen 
Angebote von 6 Unternehmern vorgetragen. Die Angebote liegen in den 
Grenzen zwischen 206 90/ .60 DM und 290 123•20 DM. An erster Stelle 
liegt die Firma Einsiedler & Co. in Biberach, an zweiter Stelle die 
nirma Schulz in Stuttgart mit 212463.- DM und an vierter Stelle die 
prma Grüner in Biberach mit 224 839-40 DM. Nach Ablauf der Angebots 
frist und Eröffnung der Angebote hat die Firma Grüner in Biberach dem 
Straßenbauamt Riedlingen und dem Kreisverband mitgeteilt, daß ihr bei 
der Aufstellung des Angebots ein äusserst bedauerlicher Rechenfehler 
unterlaufen sei, um deren Berücksichtigung sie noch bitte. Das Angebot, 
ct-rüner.würde sich bei Berücksichtigung dieser Änderungen auf 20964)-— 
ermässigen und käme damit an die zweitniederste Stelle unter den einge- 
ga^igenen, Angeboten. Nach den Feststellungen des Bauamts handelt es sich 
jedoch nicht um einen Rechenfehler, sondern um ein Abgebot mit teilweis 
herabgesetzten Einheitspreisen.
	        
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