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§ 5
Vergabe der Straßenbauarbeiten an der Landstrasse II. Ordnung
zwischen Biberach, und Einmündung in die Bundesstrasse Nr.312
(Angermühleweg') . ~ '
Einleitend wird dem Kreisrat bekanntgegeben, daß ein Ausbau
dieser Landstraße II. Ordnung (Angermühleweg) auf 6 m Breite den Be
dürfnissen des Kreises genügen würde. Auf Wunsch der Stadt Biberach
soll aber ein Ausbau von 7 1/2 m, eine bessere Begradigung und die An
legung von^Geh- und Radfahrwegen durchgeführt werden. Ausserdem soll
auch das Stadt. Anschlußstück innerhalb Etters in die Baumaßnahmen
einbezogen werden. Die Stadt Biberach hat die entsprechenden Mehrkosten
zu übernehmen. Im Augenblick ist die schriftliche Hinterlegung einer
solchen Vereinbarung noch nicht getätigt, sodass ein Beschluß in dieser
Sache nur unter dem Vorbehalt der schriftlichen Anerkennung der Mehr
kostenübernahme durch die Stadt Biberach erfolgen könnte, die mündlich
bereits vereinbart ist. Nach dem Kostenvoranschlag des Straßenbauamts
betragen die Baukosten rund 250 000 DM, wovon 70 000 DM auf den Kreis
entfallen und 180 000 DM von der Stadt zu tragen wären.
Mitglied Do vier vertritt die Auffassung, daß im vorliegenden
Eall derAnteilsbetrag der Stadt Biberach fast 2 1/2 mal so hoch wie
der Anteil des Kreisverbands sei und es deshalb zweckmässiger wäre,
wenn die Stadt selbst baue und der Kreis einen Anteilsbetrag bezahlt.
Baurat Walker stellt dazu fest, dass die Stadt an einem Ausbau unter
der Eederführung des Straßenbauamts Riedlingen ausserordentlich stark
interessiert sei, da sie keinerlei geeignetes Personal für die Bau
leitung habe. Mitglied Frommer als Vertreter des verhinderten Bürger
meisters Leger vertritt mit Nachdruck die Auffassung, daß der Kreisver-
band die Bauherrschaft übernehmen solle und die Stadt nur Anteile an
den Kreisverband bezahle. Baurat Walker führt ausserdem noch aus, daß
auch eine Aufteilung des Auftrages auf verschiedene Lose und verschie
dene Bauträger recht unz.’eckmässig sei, weil dadurch nicht unerhebliche
Aorechnungsschwierigkeiten und gewisse Mehrkosten entstehen würden.
Bs werden die auf die öffentliche Ausschreibung eingegangenen
Angebote von 6 Unternehmern vorgetragen. Die Angebote liegen in den
Grenzen zwischen 206 90/ .60 DM und 290 123•20 DM. An erster Stelle
liegt die Firma Einsiedler & Co. in Biberach, an zweiter Stelle die
nirma Schulz in Stuttgart mit 212463.- DM und an vierter Stelle die
prma Grüner in Biberach mit 224 839-40 DM. Nach Ablauf der Angebots
frist und Eröffnung der Angebote hat die Firma Grüner in Biberach dem
Straßenbauamt Riedlingen und dem Kreisverband mitgeteilt, daß ihr bei
der Aufstellung des Angebots ein äusserst bedauerlicher Rechenfehler
unterlaufen sei, um deren Berücksichtigung sie noch bitte. Das Angebot,
ct-rüner.würde sich bei Berücksichtigung dieser Änderungen auf 20964)-—
ermässigen und käme damit an die zweitniederste Stelle unter den einge-
ga^igenen, Angeboten. Nach den Feststellungen des Bauamts handelt es sich
jedoch nicht um einen Rechenfehler, sondern um ein Abgebot mit teilweis
herabgesetzten Einheitspreisen.