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Baurat Walker empfiehlt, den Auftrag dem zweitbilligsten Bie
ter, Firma Schultz in Stuttgart, zu erteilen, die in der Lage sei,
die bestmöglichste Straßenbauarbeit durchzuführen und auch eine
Kapazität habe, um mit tunlichster Beschleunigung das verhältnis
mäßig große Projekt durchzuführen. Den billigsten Bieter hält Bau
rat ° Walker wegen früheren Mängeln bei anderen Baustrecken nicht für
geeignet. Zu dem Preisabgebot der Firma Grüner vertritt Baurat
Walker die Auffassung, daß nach der Verdingungsordnung solche Ab
schläge nicht berücksichtigt werden könnten. Er warnt dringend da
vor, solche Abschläge anzuerkennen, da dadurch die Sauberkeit der
Verwaltung leide und die Einführung solcher unsauberen Manipulationen
sicherlich zu recht erheblichen Schwierigkeiten führen werde. Ausser
dem habe die Firma Grüner im Straßenbau noch'keinerlei Erfahrungen,
sodass auch aus diesem Grunde es äusserst bedenklich wäre, einen
Auftrag von fast 1/4 Millionen DM an eine noch unerfahrene Straßen
baufirma zu übertragen. Das Straßenbauamt Blödlingen könne jeden
falls im Falle einer Auftragserteilung an,die Firma Grüner keinerlei
Verantwortung übernehmen und müsse die Leitung der Bauarbeiten ab
lehnen.
Mitglied Frommer tritt nachhaltig für eine Auftragserteilung
an die Firma Grüner ein. Diese Firma habe im Hochbau immer nur bes »e
Arbeit geleistet und werde bestimmt alles daran setzen, um ihre
erste Straßenbauarbeit vor den Toren Biberachs,als Musterarbeit
durchzuführen. Die Firma werde ausserdem von einer mit der Irma
Grüner verwandten Straßenbaufirma bestens unterstützt. Ausserdem sei
vorgesehen, dass die bekannte Straßenbauiir ma Kircnaofj. den Schwarz—
belag namens der Firma Grüner ausführe. Mitglied Frommer,stellt den
Antrag, den Auftrag der Firma Grüner zu erteilen. Auch Mitglied
Dobler und Mitglied Handgretinger sprechen sich für eine Vergabe an
die Firma Grüner aus, da man ohne Zweifel zu dieser Firma Verurauen
haben könne. , ,
In der weiteren Debatte warnt Baurat Walker nochmals eingehend
vor einer Übertragung des Auftrags an die Firma Grüner, da im,vor
liegenden Fall ganz eindeutig gegen die Bestimmungen der Verd.ingungs —
Ordnung verstoßen werde und dabei die seitherige saubere Haltung bei
der Vergabe von Straßenbauarbeiten betrüblicherweise,durchbrochen
werde. Wenn der Kreisrat seinem Vorschlag nicht zustimmen wolle, so
gebe es als saubere Lösung nur den Weg, die seitherige Ausschreibung
aufzuheben und nochmals eine kurzfristige beschränkte Ausschreibung
vorzunehmen.
Der Vorsitzende stellt fest, daß aus den Ausführungen von Bau—
rat Walker zu entnehmen sei, daß das Bauamt seine Haltung in der,
Sache nicht ändere.. Es liege deshalb die gesamte Verantwortung ein
deutig beim Kreisrat allein. Er selbst würde es zwar begrüssen, wenn
der einheimischen Firma Grüner Gelegenheit gegeben werden könnte, in
das Straßenbaugeschäft einzutreten, da bei der gegenwärtigen Hoch
konjunktur straffe Kalkulationen unter leistungsfähigen Firmen nur
erwünscht sein könnten, zumal auch ständige Preissteigerungstendenzen
vorlägen. Andererseits liege bei einer Auftragserteilung an,die Firma
Grüner tatsächlich ein Verstoß gegen Bestimmungen vor, was inn mög
licherweise zwingen könnte, einen Vergabebeschluß zu Gunsten,der
Firma Grüner zu beanstanden. Kreisamtsrat Rack unterstützt die Aus
führungen des Vorsitzenden und weisst besonders auf die ueial-ren hin,
die die in Erwägung gezogene Lösung wohl zwangsläufig mitbringe. Es
sei eine alte und bekannte Tatsache, daß Anerkennung von Abgeboten
später zwangsläufig zu Preissteigerungen führen, weil man den Unter-