Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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Baurat Walker empfiehlt, den Auftrag dem zweitbilligsten Bie 
ter, Firma Schultz in Stuttgart, zu erteilen, die in der Lage sei, 
die bestmöglichste Straßenbauarbeit durchzuführen und auch eine 
Kapazität habe, um mit tunlichster Beschleunigung das verhältnis 
mäßig große Projekt durchzuführen. Den billigsten Bieter hält Bau 
rat ° Walker wegen früheren Mängeln bei anderen Baustrecken nicht für 
geeignet. Zu dem Preisabgebot der Firma Grüner vertritt Baurat 
Walker die Auffassung, daß nach der Verdingungsordnung solche Ab 
schläge nicht berücksichtigt werden könnten. Er warnt dringend da 
vor, solche Abschläge anzuerkennen, da dadurch die Sauberkeit der 
Verwaltung leide und die Einführung solcher unsauberen Manipulationen 
sicherlich zu recht erheblichen Schwierigkeiten führen werde. Ausser 
dem habe die Firma Grüner im Straßenbau noch'keinerlei Erfahrungen, 
sodass auch aus diesem Grunde es äusserst bedenklich wäre, einen 
Auftrag von fast 1/4 Millionen DM an eine noch unerfahrene Straßen 
baufirma zu übertragen. Das Straßenbauamt Blödlingen könne jeden 
falls im Falle einer Auftragserteilung an,die Firma Grüner keinerlei 
Verantwortung übernehmen und müsse die Leitung der Bauarbeiten ab 
lehnen. 
Mitglied Frommer tritt nachhaltig für eine Auftragserteilung 
an die Firma Grüner ein. Diese Firma habe im Hochbau immer nur bes »e 
Arbeit geleistet und werde bestimmt alles daran setzen, um ihre 
erste Straßenbauarbeit vor den Toren Biberachs,als Musterarbeit 
durchzuführen. Die Firma werde ausserdem von einer mit der Irma 
Grüner verwandten Straßenbaufirma bestens unterstützt. Ausserdem sei 
vorgesehen, dass die bekannte Straßenbauiir ma Kircnaofj. den Schwarz— 
belag namens der Firma Grüner ausführe. Mitglied Frommer,stellt den 
Antrag, den Auftrag der Firma Grüner zu erteilen. Auch Mitglied 
Dobler und Mitglied Handgretinger sprechen sich für eine Vergabe an 
die Firma Grüner aus, da man ohne Zweifel zu dieser Firma Verurauen 
haben könne. , , 
In der weiteren Debatte warnt Baurat Walker nochmals eingehend 
vor einer Übertragung des Auftrags an die Firma Grüner, da im,vor 
liegenden Fall ganz eindeutig gegen die Bestimmungen der Verd.ingungs — 
Ordnung verstoßen werde und dabei die seitherige saubere Haltung bei 
der Vergabe von Straßenbauarbeiten betrüblicherweise,durchbrochen 
werde. Wenn der Kreisrat seinem Vorschlag nicht zustimmen wolle, so 
gebe es als saubere Lösung nur den Weg, die seitherige Ausschreibung 
aufzuheben und nochmals eine kurzfristige beschränkte Ausschreibung 
vorzunehmen. 
Der Vorsitzende stellt fest, daß aus den Ausführungen von Bau— 
rat Walker zu entnehmen sei, daß das Bauamt seine Haltung in der, 
Sache nicht ändere.. Es liege deshalb die gesamte Verantwortung ein 
deutig beim Kreisrat allein. Er selbst würde es zwar begrüssen, wenn 
der einheimischen Firma Grüner Gelegenheit gegeben werden könnte, in 
das Straßenbaugeschäft einzutreten, da bei der gegenwärtigen Hoch 
konjunktur straffe Kalkulationen unter leistungsfähigen Firmen nur 
erwünscht sein könnten, zumal auch ständige Preissteigerungstendenzen 
vorlägen. Andererseits liege bei einer Auftragserteilung an,die Firma 
Grüner tatsächlich ein Verstoß gegen Bestimmungen vor, was inn mög 
licherweise zwingen könnte, einen Vergabebeschluß zu Gunsten,der 
Firma Grüner zu beanstanden. Kreisamtsrat Rack unterstützt die Aus 
führungen des Vorsitzenden und weisst besonders auf die ueial-ren hin, 
die die in Erwägung gezogene Lösung wohl zwangsläufig mitbringe. Es 
sei eine alte und bekannte Tatsache, daß Anerkennung von Abgeboten 
später zwangsläufig zu Preissteigerungen führen, weil man den Unter-
	        
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