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Ausbau der Ortsdurchfahrt Burgrieden.
Dem Kreisrat wird der Vorgang bekanntgegeben und anschliessend
das Schreiben des Bürgermeisteramts Burgrieden vom 31.8.1955 ver
lesen. Danach ist die Gemeinde Burgrieden jetzt dem Grunde nach be
reit, ihre Gemeindestraße dem Kreisverband im Tausch abzugeben gegen
ein Stück der Landstraße II. Ordnung Laupheim - Burgrieden,in un
mittelbarer Ortsnähe. Die Verwaltung schlägt vor, der Gemeinde anzu
bieten, daß sie bei einer Abgabe ihrer Gemeindestraße anlässlich
des darauf folgenden Ausbaues der Ortsdurchfahrt keine besonderen
Gemeindeleistungen mehr zu erbringen habe, da diese durch den teil
weise schon gefertigten Ausbau durch die Gemeinde als erfüllt ange
sehen werden könne. Stellvertretendes Mitglied Herzog wendet sich
recht eingehend gegen diese Auffassung der Verwaltung. Er wünscht
praktisch eine bezahlte Übernahme des von der Gemeinde schon ausge
bauten Teils der Ortsdurchfahrt. Alle anderen Regelungen hält er
für großes Unrecht. Die Verwaltung führt dagegen aus, daß es keines
falls üblich sei, bei der Übernahme von Straßenstrecken Wertberech
nungen zu fertigen. Man könne die Angelegenheit nur im Gesamten,ge
sehen betrachten. Mitglied Dobler weiäm/uarauf hin, daß der Kreis
keinesfalls ein Geschäft mache und er das Angebot des Kreises an die
Gemeinde als brauchbar halte. Hach längerer Beratung wird mit 7:1
Stimme (Gegenstimme Herzog)
beschlossen,
der Gemeinde Burgrieden das Angebot zu unterbreiten, die gemeinde
eigene Ortsstrasse dem Kreisverband gegen Übernahme eines Teils der
Landstraße II. Ordnung abzugeben. Für den,abschliessenden Ausbau
dieser Ortsdurchfahrt sollen von der Gemeinde keine Vorausleistungen
mehr erhoben werden, da früher ein Teil dieser Straßenstrecke von
der Gemeinde geteert wurde. Unberührt hievon bleibt die Verpflichtung
der Gemeinde, den etwa notwendig werdenden Grunderwerb zu tägigen
und die Kosten dafür einschl. für Vermessung und Vermarkung zu
tragen.