Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 7 
Eiurbereinigung Winterstettendorf. 
Der Kreis hat schon früher der Flurbereinigung auf Markung 
Winterstettendorf zugestinunt. Bei dieser Flurbereinigung sollen 
einige Verkehrsgefährdende Kurven an der Landstraße II. Ordnung 
Winterstettendorf - Wattenweiler begradigt werden. Der notwendige 
G-rund und Boden wurde vom Feldbereinigungsamt dem Kreisverband ange 
boten, wobei es .sich um einen Gesamtzugang von 88,23 ar^handelt. 
hie für hält, das Flurbereinigungsamt eine Vergütung von 3 500 DM, für 
angemessen, was einem Quadratmeterpreis von rund 0,40 DM entspricht. 
Diese Grundstückspreise sind angemessen, sodass das Angebot des 
Flurbereinigungsamts ohne weiteres akzeptiert werden kann. 
Die Gemeinde Winterstettendorf ist bereit, an den entstandenen 
Grunderwerbskosten 1 000 DM auf Gemeindekosten als Beitragsleistung 
der Gemeinde zu übernehmen. Dieses Angebot der Gemeinde ist annehm 
bar. Eine volle Übernahme der Grunderwerbskosten ist nach Lage der, 
Dinge, insbesondere wegen der geringen Leistungsfähigkeit der Gemein 
de, nicht zumutbar. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen, 
1) das Angebot des Flurbereinigungsamts Ravensburg über die Bereit 
stellung von 88.23 ar Grundfläche zur Straßenverbreiterung zum 
Pauschalpreis von 3 500 DM anzuerkennen; 
2) die Beteiligung der Gemeinde Winterstettendorf auf 1 000 DM fest 
zusetzen. 
§ 8 
Änderung der Kreisgrenze auf Markung Winterstettendorf. 
Das Flurbereinigungsamt Ravensburg hat dem Landratsamt Biberach 
mitgeteilt, daß die zweckmässige Durchführung der z.Zt. in Aus 
führung begriffenen Flurbereinigung Winterstettendorf eine Kreis 
grenzänderung notwendig macht. Die Grenzänderung mußte wegen not 
wendig gewordenen Wegbegradigungen zwischen den Markungen Winter 
stettendorf Kreis Biberach und Michelwinnaden Kreis Ravensburg vor 
genommen werden. Die Gemeinde Winterstettendorf bezw. der Kreis,Bi 
berach erhält dabei einen Flächengewinn von zusammen 2,82 ar. Die 
Grenzänderung wird den Kreisratsmitgliedern durch Umlauf eines 
Plans näher erläutert. 
Die Änderung der Kreisgrenze bedarf der Zustimmung des Kreises- 
Es wird einstimmig 
beschlossen, 
der Änderung der Kreisgrenzen auf Markung Winterstettendorf zuzu 
stimmen.
	        
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