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Erwerb des Gebäudes Schliesser in Attenweiler zur
Strassenerbreiterung.
Dem Kreisrat wird bekanntgegeben, daß die Verwaltung auf Grund
des Beschlusses vom 23.7.1955 mit der Gemeinde Attenweiler in Ver-_
handlungen getreten ist und daß die Gemeinde an den Kreisverband ein
Gesuch gerichtet habe, sie mit Rücksicht auf ihre schlechte finan
zielle Leistungsfähigkeit von einer Beteiligung der Gebäudeerwerbs
kosten zu befreien. Der Gebäudeeigentümer selbst ist grundsätzlich
verkaufsbereit zu einem Preis von etwa 6 000 DM.
Bei der Beratung vertritt der Kreisrat einmütig die Auffassung,
die seitherige Handhabung nicht zu unterbrechen,sondern es,bei dem
seitherigen Beschluß und Handhabung einer hälftigen Beteiligung zu
belassen. Dabei soll der Gemeinde mitgeteilt werden, daß ein Ausbau
der Ortsdurchfahrt Attenweiler vom Kreisverband solange nicht er
folgen soll, als die Hindernisse für eine verkehrstechnisch richtige
Linienführung nicht beseitigt sind.
Auf die von der Verwaltung vorgeschlagene Besichtigung des Ge
bäudes kann nach Auffassung des Kreisrats verzichtet werden, nachdem
Baurat Walker die Notwendigkeit des Gebäudeerwerbs mündlich be
stätigt hat.
Es wird
beschlossen,
1) das Gesuch der Gemeinde Attenweiler abzulehnen;
2) die Verwaltung zu beauftragen, erneut in Verhandlungen einzu
treten.