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§ 10
Rechnungsabschluß des Rechnungsjahres 195^.
Die Rechnung mit allen Unterlagen wird dem Kreisrat vorgelegt
und der Rechnungsabschluß vorgetragen. Nach Beratung wird
beschlossen,
die Rechnung 1953 anzuerkennen und gemäß Artikel 48 Absatz 2 der
Kreisordnung gegenüber dem Kreistag in der nächsten Sitzung Rechnung
zu legen.
§ 11
Jahresabschluss 1954 der Kreissparkasse Biberach.
Dem Kreisrat wird die Jahresabschlußbilanz 1954 der Kreis
sparkasse Biberach vorgetragen und darauf hingewiesen, daß die Prü
fungsstelle des Württ. Sparkassen- und Giroverbands in Stuttgart
am 20.4.1955 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zur Abschluß
bilanz 1954 erteilt hat. Der Vorsitzende weist in diesem Zusammenbau
auf die ständige erfreuliche Aufwärtsentwicklung der Kreissparkasse
Biberach hin und stellt fest, daß die KreisSparkasse einen sehr er
freulichen Geschäftszulauf habe. Von dem Ergebnis des Jahresab
schlusses 1954 und dem Prüfungsbericht nimmt der Kreisrat für den
Gewährverband
ohne Einwendungen Kenntnis.