Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 12 
Umschuldung eines Darlehens bei der .'/ürtt. Girozentrale 
Zweigstelle Ravensburg"? 
Der Kreisverband Biberach hat vor rund 4 Jahren bei der ^ilr ut. 
Girozentrale Ravensburg zur teilweisen Finanzierung des Kreiskranken 
haus erweiterungsbaues Biberach ein Kommunaldarlehen in xiohe von 
250 000 DM aufgenommen. Dieses Darlehen ist in einem Betrag au± 
31.12.1955 rückzahlbar. Die Württ. Girozentrale hat sich neuerdings , 
bereit erklärt, dieses Darlehen mit einem Auszahlungskurs von 98 1/2 / 
und bei einem Zinssatz von 6 3/4 % sowie einer Laufzeit von 15 Jahren 
umzuschulden. n _ 
Die KreisSparkasse Biberach wäre nach den Feststellungen der 
Verwaltung bereit, dieses Darlehen ebenfalls zu etwas günstigeren Be 
dingungen umzus chulden. Der Umschuldungsbetrag würde 200 000 DM betra 
gen? da 50 000 DM nach dem Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1955 an 
lässlich einer Umschuldung zu tilgen sind. 
Nach kurzer Beratung wird einstimmig 
beschlossen 
die Verwaltung zu beauftragen, eine Umschuldung bei der Kreissparkasse 
Biberach vorzubereiten. 
§ 13 
Ergänzung des Ausgleichsausschu sses. 
Der zweite Stellvertreter der Interessengruppe der Sachge 
schädigten im Ausgleichsausschuss, Herr Graupner, muß infolge Beru 
fung in den Prüfungsausschuß aus dem Ausgleichsausschuß ausscheiden. 
Als Ersatz soll auf Vorschlag der Sachgeschädigten Kreisgruppe Bi 
berach Oberst a.D. Butz über die Dauer der restlichen Amtszeit des 
Ausschusses in den Ausgleichsausschuß gewählt werden. 
In diesem Zusammenhang wird der Kreisrat auch über die Angele 
genheit Tautorat unterrichtet, der als Vertreter der_Heimatvertrie 
benen Mitglied beider. Ausschüsse des Ausgleichsamts ist. Gegen Tauto 
rat läuft wegen Unregelmäßigkeiten ein Strafverfahren. Er durfte oes 
halb das Vertrauen seiner Interessengruppe nicht mehr haben und mußte 
wohl aus den Ausschüssen des Ausgleichsamts ausscheiden, xorma^. lasst 
sich die Angelegenheit praktisch nur auf dem Wege des Disziplinar 
verfahrens erledigen. Es besteht die Möglichkeit, daß Tautorat seine 
Ehrenämter von sich aus niederlegt. Bis auf weiteres soll Tautorat 
als suspendiert gelten. . . 
Nach kurzer Beratung wird einstimmig in Anwendung von 
Artikel 29 Absatz 2 der Kreisordnung 
beschlossen 
2.
	        
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