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§ 15
Einstellung des Verw.Kandidaten Maier.
Dem Kreisrat wird davon Kenntnis gegeben, daß der Verwaltungs
kandidat Eugen Maier durch Verfügung des Herrn Landrats vom 4.8.1955
als Gehilfe eingestellt und dem Verwaltungsaktuariat I zugeteilt wur
de. Die Einstellung des Verwaltungskandidaten wird vom Kreisrat in
Anwendung von Artikel 29 Absatz 2 der Kreisordnung nachträglich
genehmigt♦
§ 16
Einstellung des Verwaltungskandidaten Schick.
Das Verwaltungsaktuariat V in Ummendorf hat darum gebeten,
ihm für die Dauer etwa eines halben Jahres einen Gehilfen zuzuteilen.
Verwaltungsaktuar Schick schlägt die Einstellung seines Sohnes Ottmar
Schick vor, da er einen anderen Gehilfen wegen Mangel an Bewerbern
nicht erhalten könne. Nach kurzer Beratung wird in Anwendung von Ar
tikel 29 Absatz 2 der Kreisordnung
beschlossen,
Verwaltungskandid.Schick ab 1.11.1955 befristet bis zum 50.4.1956
als Gehilfe einzustellen unter Zuteilung zu dem Verwaltungs
aktuariat V.