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§ 17
Erweiterung des Stellenplans für die Schwestern im
Kreiskrankenhaus Biberach.
Mach dem Stellenplan können im Kreiskrankenhaus Biberach 15
freie Schwestern eingestellt werden. Durch eine fast ständige Voll
belegung hat es sich gezeigt, daß diese Zahl nicht genügt. Die Ein
stellung einer weiteren Schwester ist im Interesse des Hauses dringe
erforderlich geworden. Da die Angelegenheit sehr eilig ist, anderer
seits aber zur Erweiterung des Stellenplans der Kreistag zuständig
ist, wird in Anwendung von Artikel 29 Absatz 2 der Kreisordnung
beschlossen,
den Stellenplan auf 16 freie Schwestern im Kreiskrankenhaus Biberach
zu erweitern.
§ 18
Einrichtung einer weiteren Vollassistentenstelle bei der
Inneren Abteilung des Kreiskrankenhauses Biberach.
Der Chefarzt der Inneren Abteilung des Kreiskrankenhauses
Biberach hat mit Billigung des leitenden Chefarztes Dr. Schneiderhan
darum nachgesucht, für die Innere Abteilung des Kreiskrankenhauses
Biberach eine zweite Vollassistentenstelle zu schaffen. Dieser Antra
ist damit begründet, daß die Innere Abteilung seit Monaten ständig
mit mehr als 60 Patienten belegt und deshalb die seitherige Teil
assistentin Dr. Fricke dauernd ganz beschäftigt ist.
Die Verwaltung hält den Antrag für ausreichend begründet, t
nach dem vorliegenden unverbindlichen Bettenschlüssel an sich bei
einer Durchschnittsbelegung von über 60 Patienten grundsätzlich 2
Vollassistenten zugeteilt werden können. Nach dem Stellenplan hat di
Innere Abteilung jedoch nur 11/2 Stelle zur Verfügung, sodass eine
halbe Stelle in eine volle Stelle der Vergütungsgruppe TO.A III unM
wandeln wäre. Für die.Erweiterung des Stellenplans ist an sich der
Kreistag zuständig. Die Angelegenheit sollte aber sofort entschieden
werden. Nach kurzer Beratung wird vom Kreisrat in Anwendung von Ar
tikel 29 Absatz 2 der Kreisordnung einstimmig
beschlossen,
die.seitherige halbe Assistentenstelle der Inneren Abteilung des
Kreiskrankenhauses Biberach ab 1.11.1955 in eine volle Assistenten
stelle der Verg.Gruppe TO.A III umzuwandeln.