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§ 19
Verwendung der Teilassistentin Dr. Fricke als Vollassistent
im, Kreiskrankenhaus Biberach.
Durch Beschluss des Kreisrats ist bei der Inneren Abteilung des
Kreiskrankenhauses Biberach eine zweite Vollassistentenstelle plan
mässig geschaffen worden. Die zuständigen Chefärzte des Kreiskranken-
haus.es Biberach haben beantragt, diese Stelle der seitherigen Teil
assistentin Dr. Fricke zu übertragen, da sich diese bei ihrer seit
herigen Tätigkeit gut bewährt habe. Nach kurzer Beratung wird
beschlossen,
die freie Assistentenstelle bei der Inneren Abteilung des Kreis
krankenhauses Biberach der Dr. Fricke mit Wirkung ab 1.11.1955 zu
übertragen.
§ 20
Vergütung des Hauspersonals in den Kreiskrankenhäusern.
Dem Kreisrat wird bekanntgegeben, daß die Löhne an das Haus
und Küchenpersonal unserer Kreiskrankenhäuser nach Tarifen berech
net werden, die zwischen Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften
ausgehandelt werden. Der Kreisverband selbst ist tarifgebunden, da
er der kommunalen arbeitsrechtlichen Vereinigung angehört. Er kann
deshalb von sich aus nicht ohne nachteilige Folgen von den verein
barten und rechtsgültigen Tarifen abweichen.
Es zeigt sich nun mehr und mehr, "daß in allen unseren Kreis
krankenhäusern das notwendige Haus— und Küchenpersonal nicht mehr zu
bekommen ist. Das mag einesteils auf eine Abwanderung in Industrie
betriebe zurückzuführen sein, liegt aber andererseits auch daran,
daß die Hausgehilfinnen in Privathaushalten bessere Löhne als in
unseren Kreiskrankenhäusern erhalten. Die Krankenhausverwaltung war
deshalb gezwungen, in den vergangenen Monaten mehr und mehrdazu
überzugehen, interimsweise Tagesfrauen gegen Stundenentschädigung zu
beschäftigen. Eine solche provisorische Regelung,ist an sich,recht
unerfreulich, da Tagesfrauen mit Stundenentschädigung erheblich
höhere Verdienste erzielen wie die Hausgehilfinnen und damit der
vorhandene Hauspersonalstamm naturgemäß mit der Zeit unzufrieden
werden muß.
Die Krankenhausverwaltung hat schon mehrmals Stellen für Haus
und Küchenpersonal in unseren Kreiskrankenhäusern ausgeschrieben,
ohne jedoch zum Erfolg zu kommen. Soweit überhaupt Bewerbungen ein
gingen, waren die Lohnforderungen in allen Fällen höher als die seit
her "nach dem Tarif bewilligten Löhne. Dabei haben die Bewerberinnen
oftmals darauf hingewiesen, daß sie an ihren früheren Beschäftigungs
stellen, sei es in privatem Haushalt oder in Krankenanstalten, höhere
Barlöhne erhalten hätten, als sie an unseren Kreiskrankenhäusern
üblich sind..