Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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Der derzeitig gültige Lohntarifvertrag Nr. 2 für das Haus 
und Küchenpersonal sieht einen monatl. Barlohn.vor, der sich je 
nach Beschäftigungszeit und Alter steigert. Daneben lässt die Kon 
struktion dieses Lohnvertrages noch besondere Zulagen der ver 
schiedensten Art zu. Insbesondere ist festgestellt, daß unsere Haus 
gehilfinnen in aller Regel größere Überzeiten leisten. Eine Ent 
schädigung hiefür wurde bisher nicht gewährt, da die Überzeitarbeit 
nicht gefördert werden wollte. Nach dem gegenwärtigen Stand kann 
aber ein Abbau der Arbeitszeit nicht verwirklicht werden. Demzu 
folge müssen die Überzeiten aber auch bezahlt werden. Am zweck 
mässigsten dürfte dies durch pauschalierte Monatsabfindüngen er 
folgen. Nach Auffassung der Verwaltung könnte bei Ausschöpfung 
aller Möglichkeiten des Vertrags das Lohnniveau des Hauspersonals 
in den Kreiskrankenhäusern noch spürbar verbessert werden. Mit 
einer solchen, bei allen Hausgehilfinnen vorzunehmenden Lohnhebung 
hofft die Verwaltung zu erreichen, daß künftig das Abwandern des 
Hauspersonals unterbunden werden kann und die Bewerbungen um Stellen 
in unseren Krankenhäusern sich mehren mindestens i.n dem .Maße, daß 
im Laufe der nächsten Zeit die interimsweise eingestellten Tages 
frauen wieder entlassen werden können. 
Die Verwaltung beantragt auf Grund des vorgetragenen Sach 
verhalts die Billigung des Kreisrats zu einer großzügigen Auslegung 
des Tarifvertrags für das Haus- und Küchenpersonal. Bei der Beratung 
in der Sache kommt zum Ausdruck, daß die von der Verwaltung vorge 
schlagene Abhilfe sehr zweckmässig sei. Es wird einstimmig 
beschlossen, 
eine großzügige Auslegung der Lohntarifverträge für das Haus- und 
Küchenpersonal in den Kreiskrankenhäusern des Kreis verbände Biberach 
zu billigen und die Verwaltung zur Neufestsetzung verbesserter 
Löhne zu ermächtigen.
	        
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