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Der derzeitig gültige Lohntarifvertrag Nr. 2 für das Haus
und Küchenpersonal sieht einen monatl. Barlohn.vor, der sich je
nach Beschäftigungszeit und Alter steigert. Daneben lässt die Kon
struktion dieses Lohnvertrages noch besondere Zulagen der ver
schiedensten Art zu. Insbesondere ist festgestellt, daß unsere Haus
gehilfinnen in aller Regel größere Überzeiten leisten. Eine Ent
schädigung hiefür wurde bisher nicht gewährt, da die Überzeitarbeit
nicht gefördert werden wollte. Nach dem gegenwärtigen Stand kann
aber ein Abbau der Arbeitszeit nicht verwirklicht werden. Demzu
folge müssen die Überzeiten aber auch bezahlt werden. Am zweck
mässigsten dürfte dies durch pauschalierte Monatsabfindüngen er
folgen. Nach Auffassung der Verwaltung könnte bei Ausschöpfung
aller Möglichkeiten des Vertrags das Lohnniveau des Hauspersonals
in den Kreiskrankenhäusern noch spürbar verbessert werden. Mit
einer solchen, bei allen Hausgehilfinnen vorzunehmenden Lohnhebung
hofft die Verwaltung zu erreichen, daß künftig das Abwandern des
Hauspersonals unterbunden werden kann und die Bewerbungen um Stellen
in unseren Krankenhäusern sich mehren mindestens i.n dem .Maße, daß
im Laufe der nächsten Zeit die interimsweise eingestellten Tages
frauen wieder entlassen werden können.
Die Verwaltung beantragt auf Grund des vorgetragenen Sach
verhalts die Billigung des Kreisrats zu einer großzügigen Auslegung
des Tarifvertrags für das Haus- und Küchenpersonal. Bei der Beratung
in der Sache kommt zum Ausdruck, daß die von der Verwaltung vorge
schlagene Abhilfe sehr zweckmässig sei. Es wird einstimmig
beschlossen,
eine großzügige Auslegung der Lohntarifverträge für das Haus- und
Küchenpersonal in den Kreiskrankenhäusern des Kreis verbände Biberach
zu billigen und die Verwaltung zur Neufestsetzung verbesserter
Löhne zu ermächtigen.