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§ 21
Schaffung einer Planstelle für einen örtlichen
Rechnungsprüfer.
Dem. Kreisrat wird bekanntgegeben, daß der vom Kreistag ge
wählte Bewerber Emhardt aus Waldsee die ihm übertragene Stelle eines
Kreisinspektors der Bes.Gruppe A 4 c 1 bei der Kreispflege nicht
angetreten und auf seine Wahl verzichtet habe. Emhardt ist in der
Zwischenzeit bei seiner Anstellungskörperschaft zum Oberinspektor
befördert worden. .Trotz nachhaltigen Bemühens und dreifachen Aus
schreibens im Staatsanzeiger ist es bislang nicht gelungen, weitere
Bewerber an der ausgeschriebenen und besoldungssatzungsmässigen
Kreisinspektorenstelle zu unteressieren. Mit Rücksicht auf den stark
angewachsenen Geschäftsanfall, den stark gesteigerten Kassenumfang
und der gesetzlichen Verpflichtung zur Einrichtung eines örtlichen
Rechnungsprüfungsamts hält die Verwaltung die Einstellung eines
weiteren Beamten für unabwendbar notwendig. Da Bewerbungen für einen
Kreisinspektor niqht zu bekommen sind, wäre deshalb die Einstellung
eines Oberinspektors der Bes.Gruppe A 4 b 1 in Erwägung zu ziehen.
Da der Beamte überwiegend für Aufgaben der örtlichen Prüfung vorge
sehen sei, wären auch die sachlichen Voraussetzungen für eine Ein
stufung nach dieser Gruppe gegeben.
Bei der Beratung der Angelegenheit kommt weiter zum Ausdruck,
daß geprüfte gehobene Verwaltungsbeamte gegenwärtig tatsächlich kaum
zu bekommen seien und daß man eben dieser Tatsache Rechnung tragen
müsse. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß
die Einstellung eines Oberinspektors möglicherweise Folgen bei eini
gen im Dienst des Kreisverbands befindlichen gehobenen Verwaltungs
beamten haben könnte. Über diese Angelegenheit könne allerdings
Näheres erst gesagt werden, wenn das Ausschreibungsergebnis fest
stehe .
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen,
an den Kreistag den Antrag zu stellen, die Besoldungssatzung wie
folgt zu ändern:
1) 1 Kreisinspektor der Bes.Gruppe A 4 c 1 als Sachbearbeiter bei
der Kreispflege zu streichen,
1 Kreisoberinspektor der Bes.Gruppe A 4 b 1 neu aufzunehmen;
2) die Verwaltung zur Stellenausschreibung zu ermächtigen.