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§ 22
Einstellung des Reg»Angestellten Kniffki 'bsivi Ausgleichsamt.
Nach dem Stellenplan war beim Ausgleichsamt die Einstellung
eines weiteren Beamten insbesondere für die Feststellungsabteilung
vorgesehen. Wie schon bei der Beratung über die Besetzung der Stelle
eines^Kreisinspektors bei der Kreispflege zum Ausdruck kam, sind
jedoch Bewerbungen von geprüften gehobenen Verwaltungsbeamten für
die Eingangsgruppe nicht zu erhalten. Die Verwaltung hat sich deshalb
bemüht, einen geeigneten und qualifizierten Angestellten zu bekommen,
Als Ergebnis dieser Bemühungen kann dem Kreisrat vorgeschlagen werden
den z.Zt. beim Landratsamt beschäftigten Reg.Angestellten Kniffki
einzustellen. Kniffki ist bereit, beim Kreisverband eine Angestellten
stelle ab 1.11.1955 anzutreten. Kniffki selbst wäre für das vorgeselm
ne Arbeitsgebiet geeignet, da er bei seiner 8-jährigen Tätigkeit heim
Landratsamt sich entsprechende Erfahrungen sammeln konnte, insbesondei
auch für das ihm jetzt zur Übertragung vorgesehene Aufgabengebiet bei:
Ausgleichsamt. Kniffki erhält beim Landratsamt Dienstbezüge nach
Verg.Gruppe TO.A VIb. Beim Kreisverband müßten ihm Dienstbezüge nach
der gleichen Vergütungsgruppe gewährt werden.
Nachdem zuvor noch Ausführungen über die Dringlichkeit der Ein
stellung eines weiteren Angestellten beim Ausgleichsamt gemacht
werden, wird nach Beratung einstimmig
beschlossen,
1) die im Stellenplan vorgesehene Beamtenstelle durch einen Ange
stellten der Vergütungsgruppe TO.A VIb zu besetzen;
2) die neugeschaffene Stelle dem Angestellten Kniffki mit Wirkung ab
1.11.1955 zu übertragen.