Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

22 
§ 25 
Baudarlehen an Kreisbaumeister Oeppa, 
Durch Beschluss des Kreisrats vom 10.3-1955 wurden an Kreis- 
baumeister Oeppa ein unverzinsliches Baudarlehen von 5 000 DM bewillig 
Das Darlehen sollte in 5 Jahren getilgt werden. Als Sicherheit wurde 
die Eintragung einer Hypothek an zweiter Stelle verlangt. 
Kreisbaumeister Oeppa hat nunmehr gewisse Schwierigkeiten be 
züglich des vom Kreisverband bereitgestellten Betrages. Einmal bean 
standet die Uürtt. Landeskreditanstalt, daß neben den sonstigen fi 
nanziellen Belastungen des Bauherrn eine Tilgung von 20 % des Kreis 
verbandsdarlehens für den Bauherrn wirtschaftlich nicht mehr tragbar 
sei; zum andern hat Kreisbaumeister Oeppa ebenfalls Bedenken, daß er 
diesen Tilgungsbetrag aufbringen könne. Die Verwaltung schlägt vor, 
den Betrag von 5 000 DM nicht als Darlehen zu gewähren sondern als 
zinslose Mietvorauszahlung. Die Tilgung dieser Mietvorauszahlung soll 
durch die später noch festzusetzende Miete erfolgen. Als Sicherheit 
müsse man ein dingliches Wohnungsrecht verlangen. Zur Höhe der künfti 
gen Miete kann gegenwärtig noch nichts näher gesagt werden; es ist 
zuvor noch der Mietfestsetzüngsbescheid der Landeskreditanstalt abzu 
warten. 
Entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird in Abänderung des 
Kreisratsbeschlusses vom 10.3.1955 
beschlossen, 
1) an Kreisbaumeister Oeppa eine zinslose Mietvorauszahlung von 5 000 
zu genehmigen; 
2) als Tilgungsbetrag die künftige Miete für die Büroräume der künfti 
gen Kreisbaumeisterstelle Ochsenhausen festzusetzen; 
3) als Sicherheit ein dingliches Wohnungsrecht bis zur Tilgung der 
Mietvorauszahlung zu verlangen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.