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§ 25
Baudarlehen an Kreisbaumeister Oeppa,
Durch Beschluss des Kreisrats vom 10.3-1955 wurden an Kreis-
baumeister Oeppa ein unverzinsliches Baudarlehen von 5 000 DM bewillig
Das Darlehen sollte in 5 Jahren getilgt werden. Als Sicherheit wurde
die Eintragung einer Hypothek an zweiter Stelle verlangt.
Kreisbaumeister Oeppa hat nunmehr gewisse Schwierigkeiten be
züglich des vom Kreisverband bereitgestellten Betrages. Einmal bean
standet die Uürtt. Landeskreditanstalt, daß neben den sonstigen fi
nanziellen Belastungen des Bauherrn eine Tilgung von 20 % des Kreis
verbandsdarlehens für den Bauherrn wirtschaftlich nicht mehr tragbar
sei; zum andern hat Kreisbaumeister Oeppa ebenfalls Bedenken, daß er
diesen Tilgungsbetrag aufbringen könne. Die Verwaltung schlägt vor,
den Betrag von 5 000 DM nicht als Darlehen zu gewähren sondern als
zinslose Mietvorauszahlung. Die Tilgung dieser Mietvorauszahlung soll
durch die später noch festzusetzende Miete erfolgen. Als Sicherheit
müsse man ein dingliches Wohnungsrecht verlangen. Zur Höhe der künfti
gen Miete kann gegenwärtig noch nichts näher gesagt werden; es ist
zuvor noch der Mietfestsetzüngsbescheid der Landeskreditanstalt abzu
warten.
Entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird in Abänderung des
Kreisratsbeschlusses vom 10.3.1955
beschlossen,
1) an Kreisbaumeister Oeppa eine zinslose Mietvorauszahlung von 5 000
zu genehmigen;
2) als Tilgungsbetrag die künftige Miete für die Büroräume der künfti
gen Kreisbaumeisterstelle Ochsenhausen festzusetzen;
3) als Sicherheit ein dingliches Wohnungsrecht bis zur Tilgung der
Mietvorauszahlung zu verlangen.