Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 28 
Satzung über Obst- und Holznutzungen an Landstraßen II.Ordnung, 
...... Kreisrat wird bekannt gegeben, daß die vom Kreistag am 
^1. Marz 1955 verabschiedete Satzung über die Obst- und Holznutzungen 
an Landstraßen II. Ordnung des Kreises Biberach von allen Gemeinden 
des Kreises ohne Widerspruch aufgenommen wurde. Lediglich die Stadt 
Biberach habe gebeten, sie von dieser Regelung auszunehmen. Lie 
u ~ Holznutzungen.an den Landstraßen II. Ordnung auf Markung 
Biberach.können ohne weiteres von der Kreispflege mitverwaltet wer- 
den. im übrigen ist wegen der bevorstehenden Bauvorhaben an allen 
Landstraßen II. Ordnung auf Markung Biberach damit zu rechnen, daß 
.0nn Eigentum ces Kreisverbands befindlichen Straßenbäume gefällt 
werden müssen, entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird 
beschlossen, 
das Ausscheiden der Stadt Biberach aus der Satzungsregelung zu billi 
gen und im übrigen die als Satzung bezeichnete Regelung als gegen 
sei uige Vereinbarung zwischen dem Kreis und den Gemeinden anzusehen. 
§ 29 
Ausscheiden der Gemeinde Rot a.d.Rot aus dem Verwaltungs— 
aktuariatsbezirk IV. 
Gemeinde Rot scheidet infolge Wahl eines fachmännischen 
Bürgermeisters laut Beschluß des Kreisrats vom 27.5.1955 mit Ablauf 
des Rechnungsjahres 1955 aus dem Verwaltungsaktuariatsbezirk IV aus. 
.Diese Entscheidung wurde der Gemeinde Rot seinerzeit mitgeteilt. Sie 
hat daraufhin ein früheres Ausscheiden beantragt. Auf die ablehnende 
Haltung der Verwaltung hin hat die Gemeinde sodann am 18.8.1955 er 
neut um Überprüfung der Entscheidung und nochmalige Behandlung im 
Kreisrat gebeten. ITach Beratung wird einstimmig 
beschlossen, 
aen Kreisratsbeschluß vom 27.5.1955 aufrecht zu erhalten und das Ge 
such der Gemeinde Rot a.d.Rot abzulehnen.
	        
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